Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Uri
Bern (ots)
Der gesamthaft überarbeitete Richtplan des Kantons Uri ist heute vom Bundesrat genehmigt worden. In Absprache mit dem Kanton Uri ist darin die Linienführung der NEAT ausgeklammert, da die Abklärungen noch nicht abgeschlossen sind. Mit dem neuen Richtplan hat der Kanton Uri zur Bearbeitung der raumordnungspolitischen Herausforderungen ein starkes Führungs- und Koordinationsinstrument sowie eine Plattform für den Dialog mit dem Bund und den Nachbarkantonen geschaffen.
In der Urner Landschaft sind die Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung sowie der bedeutsamen räumlichen Eingriffe und Auswirkungen der bestehenden und noch auszubauenden alpenquerenden Verkehrswege eng begrenzt, daher ist das raumordnungspolitische Führungsinstrument des kantonalen Richtplans von zentraler Bedeutung. Damit können die Vorstellungen des Kantons Uri zur zukünftigen räumlichen Entwicklung umgesetzt werden. Schliesslich steht auch für den Dialog mit dem Bund und den Nachbarkantonen eine zweckmässige Plattform zur Verfügung.
Der Kanton Uri hat in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen kantonalen und kommunalen Behörden sowie den Nachbarkantonen eine Standortbestimmung der räumlichen Ausgangslage des Kantons erstellt und die Absichten der künftigen Entwicklung festgelegt. Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu den Inhalten des kantonalen Richtplans äussern.
Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). In seinem Prüfungsbericht verweist das Bundesamt auf einzelne Lücken, namentlich im Bereich der Festlegungen zur zukünftigen Siedlungsentwicklung. Es bedarf noch weiterer kantonaler Grundlagen im Sinne eines Leitbildes zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen und zur besseren Abstimmung zwischen der Verkehrs- und Siedlungsplanung. Der Kanton Uri hat mit seinem Richtplan beschlossen, entsprechende Arbeiten aufzunehmen und diese Lücken zu schliessen.
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Beilage: Prüfungsbericht