Tous Actualités
Suivre
Abonner Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Änderung der Waffen-, der Kriegsmaterial-, der Sprengstoff- und der Güterkontrollverordnung

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das am 22. Juni
2001 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Straffung der
Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial, Sprengstoff sowie
zivil und militärisch verwendbarer Güter auf den 1. März 2002 in
Kraft zu setzen. Ebenso hat der Bundesrat die damit verbundenen
Änderungen der Waffen-, Kriegsmaterial-, Sprengstoff- und der
Güterkontrollverordnung verabschiedet. Diese Gesetzes- und
Verordnungsänderungen haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf das
bestehende Kontrollniveau. Sie bewirken hingegen eine Entflechtung
der sich überschneidenden Vorschriften. In einigen Berei-chen konnte
die bisherige Bewilligungspflicht eingeschränkt oder sogar aufgehoben
werden. Dies trifft u.a. für die Fabrikationsbewilligungen von
Kriegsmaterial und die Grundbewilligungen für den Handel mit Hand-
und Faustfeuerwaffen zu. Inskünftig wird das seco für sämtliche
Gesuche für die Aus- und Durchfuhr von zivil und militärisch
verwendbaren Gütern zuständig sein. Die bei der Einfuhr der
Bewilligungspflicht unterliegenden Güter fallen fortan in den
Kompetenzbereich des Bundesamtes für Polizei (BAP: Zentralstelle
Waffen und Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik). Durch die
Entflechtung der Kontrollen wird eine bessere Transparenz geschaffen.
Der Vollzug wird durch eine Verminderung von Bewilligungsanträgen
vereinfacht, was eine administrative Entlastung zur Folge hat.
Die Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen erfolgt auf den 
1. März 2002.

Kontakt:

Othmar Wyss, seco, Exportkontrollen und Sanktionen
Tel. +41 31 324 09 16

Plus de actualités: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Plus de actualités: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
  • 21.11.2001 – 10:46

    Zollansätze für Waren im Verkehr mit Kroatien und Jordanien

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat die Zollansätze für Waren kroatischen und jordanischen Ursprungs, die sich aus den Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kroatien bzw. Jordanien sowie den Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Kroatien bzw. Jordanien über den Handel im Agrarbereich ergeben, provisorisch auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Kroatische und jordanische Industrieerzeugnisse können ab diesem Datum ...

  • 12.11.2001 – 18:30

    Neue Stiftung soll bei Härtefällen helfen

    Arbeitssitzung der Task Force Swissair Personal Bern (ots) - An einer weiteren Sitzung diskutierte die "Task Force Swissair Personal" unter der Leitung von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im seco, verschiedene Personalprobleme, die sich beim Übergang in eine neue nationale Airline stellen. Eine neu zu gründende Stiftung soll betroffenen Mitarbeitenden bei extremen Härtefällen helfen können. Die ...

  • 12.11.2001 – 15:52

    Schweiz unterstützt Tadschikistan beim WTO-Beitritt

    Doha (ots) - Die Erfüllung der Beitrittskriterien zur WTO stellt für die ärmsten Entwicklungsländer und die Länder Zentralasiens eine grosse Herausforderung dar. Staatssekretär David Syz hat an der WTO-Ministerkonferenz in Doha mit dem zentralasiatischen Land Tadschikistan ein Abkommen zur technischen Unterstützung des WTO-Beitritts unterzeichnet. Die Ausführung dieses Programms wird dem UNO-Programm für ...