Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Bern (ots)
Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in der für den 24. November 2002 vorgesehenen Volksabstimmung angenommen wird. Er reagiert damit auf das voraussichtliche Zustandekommen des Referendums, das von den Gewerkschaften gegen die vom Parlament mehrheitlich gutgeheissene Revision ergriffen worden ist.
Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit der Revision der Arbeitslosenversicherung überzeugt, da mit dem bestehenden Gesetz eine längerfristige Finanzierung nicht gewährleistet ist. Die in den neunziger Jahren eingeführten Notmassnahmen sind auf Ende 2003 befristet.
Die Revision sieht vor, dass sich Bund und Kantone neu mit festen Beiträgen an der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Der Versicherung würden jährlich rund 300 Millionen Franken vom Bund und zirka 100 Millionen Franken von den Kantonen zufliessen. Weder die öffentliche Hand noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in schwierigen Zeiten mit Notmassnahmen belastet werden.
Gleichzeitig wird die Beitragszeit für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung von derzeit 6 auf 12 Monate erhöht sowie die Bezugsdauer für Personen unter 55 Jahren von heute 520 Tage auf 400 Tage gesenkt. Dies hätte Einsparungen von 415 Millionen Franken zur Folge.
Demgegenüber stehen verbesserte Leistungen der Versicherung für die berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen. Mit diesen Massnahmen sichert der Bundesrat nachhaltig die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und wahrt die Interessen aller Sozialpartner. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Annahme des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, über das voraussichtlich am 24. November 2002 abgestimmt wird.
Kontakt:
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seco
Chef Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
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Ueli Greub
seco
Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
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