Bundesamt für Privatversicherungen
Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein hat sich bewährt
Bern (ots)
Obschon die Schweiz nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, können Schweizer Versicherer im Fürstentum Liechtenstein weiterhin ohne grössere administrative Hindernisse tätig sein - und umgekehrt. Möglich macht's das Versicherungsabkommen, das seit 5 Jahren in Kraft ist. Das Abkommen funktioniert gut; 47 Versicherer der Schweiz sind im Fürstentum tätig, 9 Liechtensteinische in der Schweiz. Die beiden Länder haben beschlossen, die EG-Besucherschutzrichtlinie (2000/26/EG) gegenseitig anzuwenden, welche die Entschädigung von Opfern eines Verkehrsunfalls erleichtern will.
Dennoch hat die gemischte Kommission an ihrer Sitzung in Vaduz das Versicherungsabkommen angepasst. Mit den rein formellen Änderungen werden Lücken geschlossen, Unklarheiten beseitigt und der Anhang neu numeriert. Nicht geändert wurde hingegen der Inhalt des Abkommens: der freie Verkehr von Versicherungsdienstleistungen nach dem Prinzip der ein-heitlichen Bewilligung und der Sitzlandaufsicht (analog der EG-Regelung).
Ferner hat die Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2002 festgelegt. Wichtigstes Thema wird dabei die Umsetzung der EG-Besucherschutzrichtlinie sein, die Anfang 2003 in den Staaten des EWR angewendet wird. Die notwendigen Gesetzgebungsverfahren sollen im nächsten Jahr durchge-führt werden. Sobald die Richtlinie ins eigene Recht aufgenommen worden ist, kann die Schweiz die Regeln auch auf die übrigen EWR-Staaten anwenden - allerdings unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit.
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Patrick Jecklin
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