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Bundesamt für Privatversicherungen

Finanzmarktaufsicht - Presserohstoff

Bern (ots)

Empfehlungen der Expertenkommission Zufferey:
«36. Es ist eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu 
        schaffen, welche die heutigen Aufsichtsfunktionen der 
        Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für 
        Privatversicherungen übernimmt.
39. Die neue integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist 
        institutionell so auszugestalten, dass sie von Politik und 
        den Beaufsichtigten unabhängig ist.
42. Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, welches einzig die 
        Organisation, die Stellung, die Kontrolle, die Finanzierung, 
        die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten der neuen 
        Aufsichtsbehörde regelt, die materiellen Regeln der Aufsicht 
        ... aber grundsätzlich nicht ändert.»
Aufträge an die Expertenkommission Zimmerli:
«3.1 Die Expertenkommission ist beauftragt, die Empfehlungen 
        der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und 
        dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht 
        vorzulegen.
Vorgaben:
a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde,   
      welche die Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidg. 
      Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen   
      erfüllt wurden. ... 
      Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ist 
      nach Möglichkeit in einem eigenen Gesetz zu regeln ... . 
      Dementsprechend sind die Bestimmungen zur Organisation der 
      bisherigen Aufsichtsbehörden aus den spezialgesetzlichen 
      Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer 
      integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die 
      materiellen Bestimmungen zu harmonisieren.
d) Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht 
      (Einführung einer externen Revision etc.) und gegebenenfalls 
      Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen.
e) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen    
      betreffend Allfinanz- respektive Konglomeratsaufsicht basierend
      auf den im Rahmen der laufenden Revision des 
      Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen.
4. Termin
Die Expertenkommission hat dem EFD bis Ende Dezember 2002 einen
Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Kommission wird im August ihre Stellungnahme zu den
Konglomeratsbestimmungen verabschieden; die Ergebnisse werden in den
Entwurf übernommen, welcher vor der Wintersession der Eidg. Räte
durch den BR verabschiedet werden soll.

Kontakt:

Infodienst Bundesamt für Privatversicherungen
Tel. +41/31/325'01'65

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