Sicherheit auf Schweizer Seen an europäisches Niveau anpassen
(ots)Das Sicherheitsniveau auf den Schweizer Gewässern soll an das europäische Niveau angepasst werden. Weiter sol-len Behinderte leichteren Zugang zu Fahrgastschiffen auf Schweizer Gewässern erhalten und die Einsatzbedingun-gen für das Personal an Bord flexibilisiert werden. Zu die-sen Vorschlägen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein dreimonatiges Anhörungsverfahren eröffnet.
Die heute geltenden Vorschriften für Fahrgastschiffe auf Schweizer Seen stammen aus dem Jahr 1994. Sie sind in vie-len Bereichen den technischen Vorschriften, welche auf dem Rhein für Schiffe gelten, sehr ähnlich. Dort, wo es die besonde-ren Verhältnisse auf den Schweizer Seen erfordern, gibt es je-doch differenzierte Regelungen. Die Rheinvorschriften wurden in den letzten Jahren unter Mitwirkung der Schweiz überarbei-tet. Besonders wurden die Sicherheitsanforderungen an Fahr-gastschiffe dabei deutlich angehoben. Dieser Entwicklung kann sich auch die Binnenschifffahrt der Schweiz nicht entziehen. Brandschutz und Rettungsmittel Die neuen Schweizer Sicherheitsstandards zielen hauptsäch-lich auf das Brandrisiko an Bord der Schiffe. Durch Brandmel-deanlagen und verbesserte Anforderungen an die Brandeigen-schaften der Baumaterialien an Bord der Schiffe soll das Risiko der Brandentstehung oder -ausbreitung reduziert werden. Die Erfahrungen seit 1994 zeigen, dass sich Schiffsbrände nicht verhindern lassen. So gab es mehrere Brände und Explosionen an Bord von Fahrgastschiffen. Auch wenn dabei bisher kein grösserer Personenschaden entstand, zeigt ein Blick auf die Strasse (Tunnel) oder die Seilbahnen, dass Brände zu Katastrophen mit Todesopfern führen können. Die Anforderungen an den Rettungsmittelbestand an Bord der Fahrgastschiffe sol-len daher erhöht werden, um auch für einen solchen Fall gerüs-tet zu sein. Genügt heute ein Rettungsmittel für jeden zweiten Fahrgast an Bord, so muss künftig für jeden Fahrgast und jedes Besat-zungsmitglied eine Rettungsweste an Bord mitgeführt werden. Darüber hinaus muss auf Schiffen, die auf den grösseren Seen der Schweiz ganzjährig im Einsatz stehen, in der Winterperiode für jede Person an Bord ein Platz in einer Rettungsinsel zur Verfügung stehen. Damit soll verhindert werden, dass Perso-nen im Winter in eiskaltes Wasser springen müssen, wo bereits nach wenigen Minuten der Tod durch Unterkühlung droht. Da die Auslastung der Winterschiffe geringer ist als im Sommer, können die Unternehmen für die Winterperiode die Fahrgast-zahl an Bord reduzieren und so Kosten für die Anschaffung von Rettungsinseln klein halten. Dort, wo auch im Winter schnelle Rettung durch andere Schiffe oder Rettungskräfte gewährleistet ist, kann auf die Rettungsinseln verzichtet werden. Anpassungen für Behinderte Schiffe sind beliebte Ausflugsziele, doch ist der Zugang für be- hinderte Menschen häufig erschwert. Am 1. Januar 2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten, woraus auch ein Anpassungsbedarf für Schiffe und Landungsstellen folgt. Mit den neuen Bestimmungen werden die spezifischen Anforderungen definiert, die Verfahren zu deren Umsetzung bestimmt und die Fristen für die Anpassung bestehender Schif-fe und Landungsanlagen geregelt. Das Ziel dieser Bestimmungen ist es, behinderten Personen ei-nen möglichst ungehinderten Zugang zu den Schiffen zu er-möglichen. Dazu werden u.a. die Billetschalter behindertenge-recht gestaltet, Stationsnamen und Fahrziele deutlich ange-schrieben, die Qualität der Lautsprecher zur Durchsage der Fahrplaninformationen verbessert und nicht zuletzt Stolper-schwellen auf ein für behinderte Menschen erträgliches Niveau gesenkt. Da Fahrgastschiffe heute in aller Regel keine Er-schliessungsfunktion mehr haben sondern dem Ausflugsver-kehr dienen, beträgt die Frist für den grössten Teil der notwen-digen Anpassung gemäss den gesetzlichen Vorgaben 20 Jah- re. Personal Schiffe müssen durch qualifiziertes Personal bedient werden. Die immer komplexer werdende Technik an Bord moderner Fahrgastschiffe erfordert einen hohen Ausbildungs- und Quali-fikationsstandard. Mit den neuen Bestimmungen über Ausweis-kategorien und Ausbildungszeiten wird diesem Umstand Rech-nung getragen. Zudem wird das sehr engmaschige Ausweis-system für Schiffsführer um einige Ausweiskategorien ent-schlackt. Damit sollen die Einsatzmöglichkeiten für Schiffsfüh-rer flexibler werden, was zu einem Kostensenkungspotenzial für die Unternehmen führt. Auch die Ausbildung der Matrosen wird intensiviert und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Kosten versus Sicherheit Für die Schifffahrtsunternehmungen sind die neuen Vorschrif-ten mit Zusatzaufwendungen verbunden. Diese treffen mit Sparmassnahmen des Bundes zusammen, u.a. mit der im Ent-lastungsprogramm 04 geplanten Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Damit die Unternehmen nicht alles auf einmal finanzieren müssen, wurden Übergangsfristen zur An-passung bestehender Schiffe definiert, die eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre ermöglichen. Gemäss Berechnun-gen des Bundes, welche auf Preisinformationen der Schiff- fahrtsunternehmen basieren, entstehen Kosten für die Anhe-bung des Rettungsmittelbestandes von ca. 3,3 Mio. Franken. Diese verteilen sich auf eine Frist von 5 Jahren.
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, 031 322 36 43