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Fraport stellt Strafanzeige gegen Unbekannt - Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen hat Nachspiel

Frankfurt (ots)

Die Fraport AG hat Strafanzeige gegen Unbekannt
erstattet, nachdem in den letzten Wochen verschiedene Unterlagen aus
Sitzungen des Aufsichtsrates bzw. des Präsidialausschusses einzelnen
Medienvertretern zugespielt worden sind. Da die
Aufsichtsratsmitglieder nach der Satzung des Unternehmens
Stillschweigen über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der
Gesellschaft zu bewahren haben, die ihnen durch ihre Tätigkeit im
Aufsichtsrat bekannt werden, bedeutet die Weitergabe solcher
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einen Verstoss gegen § 404 des
Aktiengesetzes.
Der durch die Weitergabe insbesondere von Informationen aus
Gremiensitzungen vom März 1999 jetzt bei einzelnen Medien erweckte
Eindruck, die Entscheidung über die Beteiligung der damaligen
Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) an Bau und Betrieb des neuen
Passagierterminals am Flughafen der philippinischen Hauptstadt Manila
sei gegen den fundierten Rat einzelner Aufsichtsratsmitglieder
gefasst worden, ist irreführend. Vielmehr wurden damals gerade jene
Vorbehalte im Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und entkräftet.
Vorstand und Aufsichtsrat der damaligen FAG, der heutigen Fraport
AG, haben sich entgegen dem bei Medienvertretern erweckten Eindruck
auch seither keine mangelnde Kontrolle des Projekts Manila vorwerfen
lassen müssen. Dies geht auch aus einer vertieften Analyse des
Projekts hervor, die der Fraport-Aufsichtsrat im Februar 2003 in
Auftrag gegeben hat. Aufgrund jener Analyse durch externe
Sachverständige sah der Aufsichtsrat keinen Anlass, seine Empfehlung
an die Hauptversammlung zur Entlastung des Vorstands zu verändern. Es
wurde ferner festgestellt, dass auch der Aufsichtsrat in jenem
speziellen Auslandsengagement der Fraport AG seiner Kontrollfunktion
- weit über das übliche Mass hinausgehend - nachgekommen ist.

Kontakt:

Fraport AG Presse und Publikationen (VSP)
60547 Frankfurt am Main
Tel. +49/69/6'90-7'05'55
Fax +49/69/6'90-5'50'71

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