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Fraport: Entschädigungsansprüche grundsätzlich bestätigt/Urteil aus Manila verlangt Kompensation durch Regierung - Weltbank-Verfahren läuft weiter

Frankfurt am Main (ots)

Die Fraport AG hat inzwischen durch ihre
Anwälte die gestern vom philippinischen Supreme Court veröffentlichte
Entscheidung erhalten, in der das bereits im Mai 2003 erfolgte Urteil
bestätigt wurde, die Verträge der Regierung mit der
Beteiligungsgesellschaft PIATCO zu Bau und Betrieb des neuen
Flughafen-Terminals in Manila seien unwirksam. Diese neuerliche
Entscheidung kommt für Fraport, die mit 30 Prozent an der PIATCO
beteiligt ist, keineswegs überraschend und bedeutet auch kein
"endgültiges Scheitern" der Schadensersatzansprüche des Unternehmens.
Vielmehr hat Fraport bereits im vergangenen Sommer angesichts der
damaligen Supreme Court-Entscheidung ein Schiedsverfahren vor der
Weltbank eingeleitet, um eine Kompensation für ihre Investitionen in
das nahezu fertiggestellte internationale Terminal 3 (NAIA IPT
3)-Projekt von der philippinischen Regierung zu erhalten.
In der nunmehr vorliegenden Entscheidung bestätigt auch der
philippinische Supreme Court erstmals, dass die Regierung das
Terminal nur gegen Entschädigung übernehmen darf. Auf Seite 40 der
schriftlichen Entscheidung heisst es wörtlich:
"Dieses Gericht verkennt jedoch nicht, dass die baulichen
Strukturen, die das NAIA IPT 3 - Terminal darstellen, nahezu
vollständig errichtet sind, und PIATCO für deren Errichtung Geld
aufgewandt hat. Übernimmt die Regierung das Terminal, so hat sie die
PIATCO als Erbauer der genannten baulichen Strukturen zu
entschädigen. Die Entschädigung muss angemessen und in Einklang mit
Gesetz und Recht erfolgen, da sich die Regierung nicht
ungerechtfertigt auf Kosten von PIATCO und deren Investoren
bereichern darf."
Das Urteil fordert damit die philippinische Regierung
unmissverständlich dazu auf, mit der PIATCO bzw. ihren Anteilseignern
eine Kompensationsregelung zu verhandeln. Fraport bemüht sich um eine
Wiederaufnahme entsprechender Gespräche mit der Regierung, ohne damit
die Klage vor der Weltbank in Washington in irgendeiner Form in Frage
zu stellen.
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