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Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in der ZEIT: Die therapeutischen Ziele der Stammzellforschung haben moralischen Vorrang vor unseren Schutzpflichten gegenüber frühen Embryonen

Hamburg (ots)

Die biopolitische Debatte der letzten Wochen hat
immer deutlicher die Frage nach dem grundrechtlichen Status des
frühen Embryos als erste Voraussetzung jeder weiteren Klärung
profiliert. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und
Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, zeigt in der neuen
Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT, dass in unserer Rechtsordnung -
anders als es das Bundesverfassungsgericht und die
Bundesjustizministerin behaupten - ein Grundrechtsschutz für den
frühen Embryo nicht existiert.
Damit ist für die Frage nach der Zulässigkeit von
Präimplantationsdiagnostik und Stammzellforschung das geltende
Verfassungsrecht aus dem Spiel. Ob das Embryonenschutzgesetz im Sinne
einer solchen Zulässigkeit geändert werden sollte, entscheidet nicht
das Grundgesetz, sondern die Ethik. Reinhard Merkel zeigt, dass diese
Änderung moralisch zulässig, ja geboten ist. Embryonenschutz, so
lautet das Schlüsselargument, ist Solidaritätspflicht und nicht
Konsequenz der ethischen Grundnorm des Verletzungsverbots.
Solidaritätspflichten sind abwägbar. Die therapeutischen Ziele der
Stammzellforschung und das Interesse prospektiver Eltern an einem
gesunden Kind sind gewichtiger als unsere Schutzpflichten gegenüber
frühen Embryonen.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 25/2001 mit
   Erstverkaufstag am Mittwoch, 13. Juni 2001, ist unter
   Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut
   des ZEIT-Beitrages kann angefordert werden

Kontakt:

Elke Bunse
ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 40 3280-217, Fax -558
E-Mail: bunse@zeit.de

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