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Eidg. Abstimmung: JA zum neuen Verfassungsartikel über Geldspiele
Die Loterie Romande freut sich über die historische Abstimmung zugunsten des Gemeinwohls

Lausanne (ots)

Am heutigen Sonntag, 11. März 2012, wurde der "Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke" vom Schweizer Stimmvolk mit einer sehr deutlichen Mehrheit von 87% der Stimmen sowie von allen Kantonen angenommen.

Die Loterie Romande begrüsst diesen historischen Entscheid, der die Reinerträge aus den Lotterien und Wetten auch in Zukunft vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken zukommen lässt und die diesbezüglichen Kompetenzen der Kantone in der Verfassung festhält. Der angenommene Verfassungstext tritt sofort in Kraft und bildet die geeignete Grundlage für die Revision der Geldspielgesetzgebung.

Als Gegenentwurf zur im Herbst 2009 mit über 170'000 gültigen Unterschriften eingereichten Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" übernimmt der neue Verfassungsartikel die Kernpunkte der Initiative und hält die Pflicht zur Prävention und Bekämpfung der Kriminalität und der Spielsucht im Bundesrecht fest.

Die Loterie Romande freut sich über dieses historische Votum. Es zeigt, dass die Bevölkerung zu den gemeinnützigen Lotteriegesellschaften steht und den Grundsatz befürwortet, wonach die Reingewinne aus Geldspielen der Allgemeinheit zukommen, zu der auch die Spielenden gehören. Der am Sonntag angenommene neue Verfassungsartikel gewährleistet, dass die Reingewinne aus den Lotterien und Wetten weiterhin für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen verwendet werden. Der Bund wird zudem wie bisher die Spielbankenabgabe zugunsten von AHV und IV erheben.

Der neue Verfassungsartikel regelt im Weiteren die Glücks- und Geldspiele neu und teilt die Kompetenzen klar zwischen Bund (Spielbanken) und Kantonen (Lotterien und Sportwetten) auf. Diese neue Definition erlaubt den beiden Hauptakteuren in diesem Sektor, den Spielbanken und den Lotteriegesellschaften, eine angemessene Entwicklung.

Die Loterie Romande ist überzeugt, dass der neue Verfassungsartikel für die Bevölkerung nur Vorteile hat. Sie möchte allen Befürwortern danken. Diese sehr grosse Zustimmung stellt einen Beweis des Vertrauens gegenüber der Institution dar. Die Loterie Romande wird deshalb ihre Aufgabe im Dienste der Allgemeinheit mit attraktiven und sozial verantwortlichen Spielen weiterführen.

Zur Erinnerung: Die beiden Schweizer Lotteriegesellschaften, die Loterie Romande und Swisslos, lassen ihre gesamten Reingewinne gemeinnützigen Institutionen zukommen. Jedes Jahr werden so CHF 540 Millionen an über 16'000 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Umwelt ausbezahlt. Der neue Verfassungsartikel bildet zudem eine geeignete Grundlage für die Revision der Geldspielgesetzgebung.

Kontakt:

Jean-Pierre Beuret, Präsident
Mobile: +41/79/332'01'00

Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor
Mobile: +41/79/310'78'69

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