090x-Nummern: Branchenvereinbarung gegen Missbräuche in Kraft gesetzt
Bern (ots)
Missbräuche im Bereich der Telekommunikations-Mehrwertdienste (090x-Nummern) werden in Zukunft mit einer Branchenvereinbarung bekämpft. Vertreter der Telecom-Netzbetreiber und wichtiger Mehrwertdienstanbieter haben die "Branchenvereinbarung für Telekommunikations-Mehrwertdienste" zum Schutz der Kundinnen und Kunden unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde zuvor dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und den Konsumentenverbänden zur Vernehmlassung unterbreitet.
Seit Herbst 2002 haben die wichtigsten Unternehmen der Telekommunikations-Branche gemeinsam mit den bedeutendsten Anbieterinnen von Mehrwertdiensten unter Führung des Telecom-Branchenverbandes SICTA eine Branchenvereinbarung "Telekommunikations-Mehrwertdienste" erarbeitet. Diese hat der SICTA-Vorstand im März 2003 grundsätzlich befürwortet und sowohl dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als auch den Konsumentenschutz-Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Nach einer weiteren Überarbeitung haben nun alle wichtigen Marktteilnehmer die Branchenvereinbarung unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt:
Fernmeldedienstanbieter (und teilweise Anbieter von Mehrwertdiensten): - Colt AG - Orange Communications AG - Swisscom Enterprise Solutions AG - Swisscom Fixnet AG - Swisscom Mobile AG - TDC Switzerland AG sunrise - Yellow Access AG
Anbieter von Mehrwertdiensten: - Bluewin AG - Televox AG
Missbräuchen wie Belastung irrtümlich gewählter 0900er-Nummern mit sehr hohen Grundgebühren, ohne dass eine Dienstleistung angeboten wird, die auch nur annährend in einem vernünftigen Verhältnis zum Preis steht, Hinhalten der Anrufenden mit gebührenpflichtigen Warteschlangen oder ungewolltes Aufschalten von Internetverbindungen über eine teure 090x-Nummer soll mit der in Kraft gesetzten Vereinbarung ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Inhaber einer 090x-Nummer, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben, verpflichten sich dem Netzbetreiber gegenüber, bestimmte Regeln bei Angebot und Nutzung der Mehrwertdienste einzuhalten wie z.B. Grundsätze für die Werbung, Jugendschutz, Zugangssperren, Tarifansagen, Tarifbegrenzung etc.
Damit konnte ein bedeutender Meilenstein zu Gunsten des Konsumentenschutzes erreicht werden. Dieser erlaubt, dass sich die Angebote von Telekommunikations-Mehrwertdiensten in geordneten Bahnen weiterentwickeln können und deren unbestreitbare Vorteile weiterhin genutzt werden können.
Noch in Bearbeitung befinden sich Anhänge, welche den prozessualen Umgang zwischen Anbietern von Dienstleistungen und den Fernmeldedienstanbieterinnen regeln. Diese Verhandlungen sollen bis Ende 2003 ebenfalls abgeschlossen sein.
Den vom Bundesrat am 15. Oktober 2003 verabschiedeten Grundsätzen zur Revision der PBV (Preisbekanntgabe-Vorschrift) wurde bei der Erarbeitung der "Branchenvereinbarung Mehrwertdienste" aufgrund der Vernehmlassungsdokumentation weitgehend entsprochen. Noch abweichende Regelungen in der "Branchenvereinbarung Mehrwertdienste" werden in einem ersten Revisionsschritt berücksichtigt - die gesetzlichen Vorschriften werden selbstverständlich eingehalten.
Über SICTA
SICTA ist der Verband der Telekommunikationsbranche und vereinigt wichtige Firmen und Organisationen unter ihrem Dach. SICTA vertritt die spezifischen Interessen der Branche im nationalen und internationalen Umfeld und unterstützt damit die Wettbewerbsfähigkeit der im Telekommunikations-Bereich angesiedelten Unternehmen sowie des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
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