ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband
Robert Surber, Präsident der Prüfungskommission beantwortet Fragen zum Thema "Transportlizenz"
Bern (ots)
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Eine Transportlizenz - Was ist das und wozu braucht man das?
SU) In der EU darf ein Transportunternehmer nur Transporte gegen Entgelt durchführen, wenn er eine Lizenz besitzt. Dies hat zum Ziel, die Qualität und Sicherheit auf der Strasse und im Gewerbe zu heben. Die Schweiz musste sich im Zusammenhang mit dem bilateralen Vertrag verpflichten, diese Lizenz ebenfalls einzuführen.
Wer muss diese Lizenz haben?
SU) Alle Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz, welche Güter und Personen gegen Entgelt transportieren. Die Ausnahmen sind klar bestimmt: Im Güterverkehr sind es der sogenannte Werkverkehr sowie Transporte mit leichten Fahrzeugen und Transporte von Hilfsgütern, die ausgenommen sind. Im Personenverkehr sind die nichtgewerbsmässigen Transporte sowie Transporte mit Fahrzeugen mit maximal acht Sitzplätzen ausgenommen, den Lenker nicht mitgezählt.
Und wie kommt man zur Lizenz?
SU) Der Antrag für eine Lizenz muss beim Bundesamt für Verkehr in Bern gestellt werden. Dabei sind die folgenden drei Nachweise zu erbringen: denjenigen der Zuverlässigkeit, denjenigen der finanziellen Leistungsfähigkeit und denjenigen der fachlichen Eignung.
Das klingt nicht gerade einfach - Wie kann man denn diese Nachweise erbringen?
SU) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Auszug aus dem Strafregister der antragstellenden Person erforderlich. Die finanzielle Leistungsfähigkeit weist man anhand der vergangenen Jahresrechnung aus, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und den weiteren im Obligationenrecht vorgeschriebenen Angaben. Das Eigenkapital muss sich auf mindestens CHF 14'400.- für das erste Fahrzeug und CHF 8'000.- für jedes weitere Fahrzeug belaufen. Schliesslich noch zur fachlichen Eignung: Dazu gibt es eine obligatorische Prüfung. Keine Prüfung braucht, wer Inhaber eines Fachausweises als Strassentransport-Disponent" ist oder Inhaber eines Diplomes als Betriebsleiter im Strassentransport" oder Inhaber einer ausländischen Lizenz ist.
Weiter gibt es Berufsausbildungen und Weiterbildungen, die von gewissen Fächern befreien.
Welche Fächer werden denn geprüft?
Eine ganze Reihe: Obligationenrecht, Handels-, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Führung, Zugang zum Markt, technische Normen und technischer Betrieb, Sicherheit im Strassenverkehr.
Dann ist die Lizenz also eine anspruchsvolle Sache. Wer unterstützt die Transporteure bei der Umsetzung dieser neuen Vorschriften?
SU) Es gibt eine Trägerschaft, bestehen aus den Verbänden ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, Les Routiers Suisses und dem Verband öffentlicher Verkehr VöV. Diese Trägerschaft bietet Vorbereitungskurse zur Prüfung an und führt die Prüfungen im Auftrag des Bundes durch.
Was kostet das alles?
SU) Für die Vorbereitungskurse gelten für Mitglieder der Trägerschaft Tagesansätze von CHF 290.-. Die Gebühren für die Prüfung setzen sich aus einer Grundgebühr von CHF 200.- plus CHF 30.- je Prüfungsfach zusammen. Für das Ausfertigen der Lizenz muss ein Betrag von CHF 800.- erbracht werden. Zuzüglich kommen Kosten für Lizenzkopien und Schreibgebühren.
Was muss man als Transportunternehmer konkret tun?
SU) Wer international tätig ist, muss sofort beim Bundesamt für Verkehr eine Lizenz beantragen. Wer ausschliesslich national fährt, hat noch etwas Zeit, er muss die Lizenz spätestens bis zum 31.12.2003 erworben haben.
Kontakt:
Trägerschaft Berufszulassung Strassentransport
c/o ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3000 Bern 14
Beat Keiser
Mediensprecher ASTAG
Tel. +41/31-370-85-85