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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

Verlagerungspolitik: ASTAG schlägt 10 Massnahmen vor

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG teilt
die Auffassung der Alpeninitiative, dass die bisherige
Verlagerungspolitik ihr Ziel verfehlt hat. Hauptverantwortlich dafür
sind vor allem die bisher ergriffenen Massnahmen, die primär den
Binnenverkehr benachteiligen anstatt den Transitverkehr zu verlagern.
Die ASTAG schlägt 10 erfolgsversprechende Massnahmen vor.
Für die ASTAG ist die schweizerische Güterverkehrspolitik
grundsätzlich gescheitert. Sie teilt daher die Haltung der
Alpeninitiative, wonach es in Zukunft neue Massnahmen braucht. Eine
genauere Analyse der bisherigen Verlagerungspolitik zeigt indessen,
dass das von der Alpeninitiative vorgeschlagene Instrument einer
Alpentransitbörse kaum zielführend sein dürfte. Vor allem bestraft es
einmal mehr den schweizerischen Verkehr, insbesondere die
Binnentransporte. Damit würde der bisherige Irrweg der
Verlagerungspolitik nur weiter fortgeführt.
Insgesamt bewegt sich die Schweizer Verkehrspolitik seit Ende der
1990er Jahre in die falsche Richtung. Als Ursachen dafür sind
hauptsächlich folgende Gründe verantwortlich:
1. Jede bisher ergriffene Massnahme zur Verlagerung des
Transitverkehrs durch die Schweizer Alpen musste auf das
europapolitische Umfeld (resp. die EU) Rücksicht nehmen, so dass die
Verlagerungspolitik nicht dem Volkswillen entsprechend umgesetzt
wurde. Stattdessen hat der Bund seit 1998 diverse Massnahmen
ergriffen, die in erster Linie dem Binnenverkehr geschadet haben
(LSVA, Kontingentierung, Mehrfachkontrollen etc.). Dagegen
profitierte der Transitverkehr sogar von der Erhöhung der
Gewichtslimite auf 40 Tonnen. Nicht zufällig hat der Transitanteil im
alpenquerenden Verkehr seit 2000 von 51 auf 56 Prozent zugenommen.
2. Gerade im fiskalischen Bereich ist mit der Leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eine Massnahme ergriffen worden, die
primär einen fiskalpolitischen und nicht einen
verlagerungspolitischen Hintergrund hat. Die ursprünglich als
Lenkungsabgabe legitimierte Abgabe dient heute nur noch
finanzpolitischen Zwecken. Anders ist es nicht zu erklären, weshalb
der Bund in seinem neusten Vorschlag zur Erhöhung der LSVA per 1.
Januar 2008 gerade die hauptsächlich im Binnenverkehr eingesetzten 2-
bis 5 jährigen Lastwagen am stärksten zusätzlich belasten will.
Dagegen will der Bundesrat auf den maximal möglichen Transitpreis von
380 Franken für ausländische Lastwagen verzichten.
10 Massnahmen zur Verlagerung des Transitverkehrs
Damit die schweizerische Verlagerungspolitik in Zukunft eine
Erfolgsgeschichte wird, propagiert die ASTAG 10 Massnahmen. Diese
tragen nicht nur dem Volkswillen zur Verlagerung des alpenquerenden
Transitverkehrs von Grenze zu Grenze auf die Schiene Rechnung,
sondern berücksichtigen auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des
Strassentransportes für die Schweizer Wirtschaft:
1. Nur der Transitverkehr ist gezielt mit neuen Abgaben zu
belasten. Bei jeder Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung ist
deshalb darauf zu achten, dass nicht primär die im Binnenverkehr
eingesetzten Fahrzeugkategorien mehr belastet werden. Allenfalls ist
eine Entlastung des Binnenverkehrs (bis 28 Tonnen), wie sie rechtlich
möglich wäre, umzusetzen.
2. Gleichzeitig ist anstelle einer Alpentransitbörse die
Einführung eine Alpentransitabgabe (ATA) zu prüfen, wie dies die
internationalen Abkommen und die schweizerische Gesetzgebung bereits
vorsehen.
3. Die Verlagerungspolitik muss sich möglichst rasch an einem
neuen und marktgerechten Ziel und nicht an einer Verlagerungsillusion
ausrichten. Angesichts des stetigen Verkehrswachstums ist das Ziel
von maximal noch 650'000 Fahrten durch die Alpen völlig illusorisch
gewählt. Realistischerweise ist mit Millionen Lastwagenfahrten pro
Jahr durch die Alpen zu rechnen, zumal auch der Binnenverkehr Platz
braucht.
4. Zwangsmassnahmen wie etwa das Dosierungssystem am Gotthard, die
langfristig ohne Wirkung bleiben und nur zu Umwegverkehr über
Österreich resp. Frankreich führen, sind aufzuheben.
5. Auf nationale Alleingänge ist zu verzichten.
6. Im Interesse der Verlagerung und des Güterverkehrs muss der
Bahnmarkt weiter liberalisiert werden.
7. Bahnseitig muss für die Nutzung der knappen Kapazitäten eine
wirklich unabhängige Trassenvergabestelle geschaffen werden, die
nicht den unternehmerischen Zielen der SBB Tribut zollen muss.
8. Für die Berechnung der Trassenpreise sind neue Modalitäten
festzulegen. Vor allem dürfen die Trassenpreise nicht mehr in erster
Linie aufgrund der Gewichtsbelastungen festgelegt werden
9. Die vorhandenen Bahnkapazitäten müssen konsequent nach den
Bedürfnissen der Transportmärkte ausgenutzt werden. Das heisst: Der
unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) und nicht die Rollende
Landstrasse (RoLa) müssen gefördert werden.
10. Engpässe auf dem Güterverkehrsnetz der Nord-Süd-Achsen sind
prioritär auszubauen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/31/370'85'24

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