EFK: LSVA: Bessere Kontrollen gegen Abgabe-Schwindel
Bern (ots)
04. Apr 2003 (EZV) Um Missbräuchen bei der Entrichtung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu begegnen, werden an 14 Standorten auf Schweizer Autobahnen im Laufe dieses Jahres insgesamt 21 Kontrollanlagen installiert.
Die LSVA ist vor gut zwei Jahren eingeführt worden. Besteuert werden in- und ausländische Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über dreieinhalb Tonnen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach zulässigem Gesamtgewicht, gefahrenen Kilometern sowie Schadstoffausstoss. Bei inländischen Lastwagen werden die in der Schweiz gefahrenen Kilometer mit einem elektronischen Gerät automatisch erfasst. Der Chauffeur hat einzig den mitgeführten Anhänger darin zu deklarieren (Kennzeichen, zulässiges Gewicht). Bei ausländischen Lastwagen ist dieses Gerät nicht obligatorisch. Die Datenerfassung erfolgt deshalb meistens manuell. Bei ihrer Einreise in die Schweiz geben die Chauffeure den Kilometerstand und das Gewicht des mitgeführten Anhängers mittels einer Identifikationskarte in ein Abfertigungsterminal ein. Bei ihrer Ausreise aktualisieren sie den Kilometerstand und rechnen die LSVA bar oder mittels Tankkarten am Grenzübergang ab.
Immer wieder kommt es vor, dass bei der zurückgelegten Distanz oder den Anhängerdaten falsche Angaben gemacht werden, um bei der Abgabe zu sparen. Die Eidgenössische Zollverwaltung, welche die LSVA erhebt, verstärkt nun die Kontrollen mit 21 Kontrollanlagen, die sie auf den Schweizer Autobahnen im Laufe dieses Jahres installieren lässt. Auf massiven Stahlkonstruktionen montierte Laserscanner und Infrarotkameras erfassen die Kennzeichen der durchfahrenden Lastwagen. Die Daten werden elektronisch an die Kontrollzentrale in Bern übermittelt und dort plausibilisiert.
Widerhandlungen, die ausländische Fahrzeuge betreffen, werden von der Zollverwaltung an der Grenze geahndet. Widerhandlungen, die inländische Fahrzeuge betreffen, meldet die Zollverwaltung den zuständigen kantonalen Behörden. Die Mindestbusse beträgt 100 Franken.
Personenwagen werden nicht erfasst, und auch Geschwindigkeitsmessungen lassen sich mit den Kontrollanlagen nicht durchführen.
Die Gesamtkosten für die neuen Kontrollanlagen betragen 25 Millionen Franken.
Auskunft zu den Kontrollanlagen erteilen: Erich Burkhalter, Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 Bern, Telefon 031/323 07 82, erich.burkhalter@ezv.admin.ch Jürg Marolf, Stv. Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 Bern, Telefon 031/324 49 80, juerg.marolf@ezv.admin.ch
Diese Medienmitteilung können Sie zusammen mit den Bildern im Internet unter www.zoll.admin.ch/d/medien/2003/lsva.zip herunterladen.
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