Das SAH fordert kollektive Lösungen für die Sans papiers" in der Schweiz
Bern (ots)
Die durch verschiedene Aktionen an die Öffentlichkeit getretenen papierlosen Ausländerinnen und Ausländer brauchen unsere Unterstützung. Es müssen rasch Lösungen gefunden werden, um ihre bereits unerträgliche Situation nicht noch weiter zu verschärfen. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH fordert Schritte, die den bezeichneten Gruppen von Papierlosen kollektiv und im Sinne einer Amnestie den Aufenthalt in der Schweiz ermöglichen.
Die Forderungen des SAH
Das SAH fordert den Bundesrat auf, einen dringlichen Bundesbeschluss zu erlassen, in dem ein jährliches Kontingent von Ausnahmebewilligungen zum Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung B geschaffen wird
- für Menschen, die seit über vier Jahren in der Schweiz leben und ihren Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen bestreiten - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer beruflichen Qualifikation oder
- Kinder haben, die in der Schweiz aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen;
- für Jugendliche, die in der Schweiz eine Lehre gemacht und abgeschlossen oder nach mindestens vierjährigem Schulbesuch ein schweizerisches Maturitätszeugnis erlangt haben und innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung ihrer Ausbildung eine Stelle antreten oder angetreten haben.
Zur Begleitung des Legalisierungsprozesses soll der Bundesrat private Organisationen (Kirchen, Hilfswerke, Sozialpartner) mit der Abklärung der Voraussetzungen zum Erwerb einer Ausnahmebewilligung und der Beratung der Betroffenen beauftragen. Die Beratung soll auch Rückkehrberatung und -hilfe miteinschliessen.
Der Bundesrat darf die Schwarzarbeit nicht tolerieren und muss alles unternehmen, um Arbeitgeber zur Rechenschaft zu ziehen und anzuhalten, ihre Angestellten anständig zu entlöhnen.
Arbeitgeber, die ihren Angestellten bei der Legalisierung ihres Status behilflich sind und sich verpflichten, diese weiter zu beschäftigen oder sich an der Finanzierung einer Aus- oder Weiterbildung der Betreffenden zur Verbesserung deren Arbeitsmarktfähigkeit in angemessenem Rahmen beteiligen, bleiben straffrei. Sie sollen ausstehende Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auf maximal ein Jahr rückwirkend zu bezahlen haben.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sah.ch/news
Kontakt:
SAH-OSEO
Marianne Roth
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