ASTRA: Vernehmlassung zur Einführung des digitalen Fahrtschreibers in der Schweiz
Bern (ots)
Der mechanische Fahrtschreiber, der die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen aufzeichnet, soll durch ein neues digitales, gegen Manipulationen besser gesichertes System ersetzt werden. Damit führt die Schweiz das gleiche System wie die EU-Staaten ein. Das UVEK startet bei den Kantonen und weiteren mitinteressierten Stellen eine Vernehmlassung zu den geplanten Verordnungsanpassungen, welche voraussichtlich in der ersten Hälfte 2006 in Kraft treten werden.
Kontrollgerätkartenregister (KOGER) / Kontrollgerätkarten
Beim KOGER handelt es sich um ein vom Bund geführtes EDV-System, das die Grundlage für die Erteilung der vier Kontrollgerätkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarte) schafft. Es speichert die Daten dieser Karten und unterstützt die Kontrolltätigkeit der in- und ausländischen Kontrollbehörden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung sowie die Verwendung der Kontrollgerätkarten werden in der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) geregelt.
Strassen- und Betriebskontrollen
Die Umstellung von der bisherigen mechanischen auf die elektronische Datenaufzeichnung hat für die Fahrer, Unternehmungen, Werkstätten und Kontrollbehörden zahlreiche Änderungen zur Folge (z. B. bei der Datenerfassung, der Datenaufbewahrung und dem Datenaustausch). Die Kontrollen auf der Strasse und bei den Transportunternehmungen werden durch die neue Technik effizienter, was sowohl dem Arbeitnehmerschutz als auch der Strassenverkehrssicherheit zu Gute kommt.
Anpassung der Arbeitszeitregelung an das EG-Recht
Namentlich im internationalen Verkehr ist es wichtig, dass alle Transportunternehmungen den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Die Vorschriften in Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit und die Arbeitspausen sind dabei ein bedeutsamer Faktor und sollen aus diesem Grund dem EG-Recht angeglichen werden.
Die heute gestartete Vernehmlassung bei den Kantonen und interessierten Organisationen läuft bis am 28. Februar 2005.
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91
Weitere Informationen: http://www.astra.admin.ch/html/de/news/news/vernehmlassungen.php