Schweizer Schiesssportverband (SSV)
Die «Waffenverbots-Initiative gefährdet das Eidgenössische Feldschiessen» - der SSV setzt sich für seine Schützen ein
Luzern (ots)
Anlässlich der Medienkonferenz zum Eidg. Feldschiessen 2010 in Lungern, informierte der SSV im Schiesssport-Zentrum Brünig Indoor zum Eidg. Feldschiessen und die Gefährdung durch die Waffenverbotsinitiative «Schutz vor Waffengewalt.»
Die Präsidentin des SSV, Frau Dora Andres zeigte in ihren Ausführungen auf, dass der Schiesssport in einem friedlichen und gewaltfreien Umfeld mit klaren Bedingungen und hohen Sicherheitsvorschriften ausgeübt wird. Deshalb stellt die Waffenverbotsinitiative ist eine Bedrohung der schiesssportlichen Aktivitäten dar.
Die Initiative fordert im Wesentlichen vier Dinge:
- einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen;
- ein Verbot von so genannten "besonders gefährlichen Waffen" wie Seriefeuerwaffen und "Pump Actions";
- die Errichtung eines zentralen Waffenregisters;
- einen Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee.
Eine Annahme der Initiative würde die Ausübung des Schiesssports mit dem geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis massiv erschweren. Eine solche Nachweispflicht kommt einem Paradigmenwechsel gleich: Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt wird. Dies bedeutet den Wandel von einem Missbrauchsbekämpfungsgesetz, wie wir es heute in der Schweiz kennen, zu einem Verbotsgesetz. Leidtragende sind die Schützen, Jäger und andere verantwortungsbewusste Waffenbesitzer.
Die Schweiz hat heute eine gültige Gesetzgebung, die alles abdeckt, was vernünftigerweise im Bereich der Sicherheit geregelt werden kann. Das Waffengesetz bietet ausreichende Möglichkeiten, um gefährlichen oder gefährdeten Menschen den Zugang zu Schusswaffen zu verhindern. Zudem verbietet es den Angehörigen gewisser Staaten den Besitz von Waffen. Das Gesetz muss einfach konsequent umgesetzt werden.
Im Bereich der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe wurden sinnvolle Massnahmen getroffen, um das Missbrauchsrisiko weiter zu senken.
Zum Beispiel:
- den Einzug der Taschenmunition bei den AdA
- Die Möglichkeit, die persönliche Dienstwaffe im Zeughaus zu deponieren
- Die verbesserte Risikoprüfung bei der Rekrutierung
- Die Meldemöglichkeit für Ärzte und Psychologen bei der Erkennung von Gefährdungspotenzial.
Das Ziel nach mehr Sicherheit kann nicht durch die Waffenverbots-Initiative erreicht werden. Vielmehr müssen die bestehenden, guten Gesetze konsequent umgesetzt werden.
Der Schiesssport in der Schweiz ist in seiner Existenz bedroht. Deshalb setzt sich der Schweizer Schiesssportverband (SSV) vehement gegen die Waffenverbots-Initiative ein. Jede und jeder der 150'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhält am diesjährigen Feldschiessen eine Handkarte mit der unmissverständlichen Botschaft: Wenn die Waffenverbots-Initiative angenommen wird, kann das Feldschiessen in Zukunft nicht mehr stattfinden.
Gemäss der Aussage des Ressortleiter Bundesübungen SSV, Michael Merki rechnet der SSV auch dieses Jahr mit einer Feldschiessen-Beteiligung von rund 150'000 Teilnehmer. Das Ziel des SSV ist analog der Entwicklung im Kanton Obwalden die Steigerung der Teilnehmerzahl in den nächsten Jahren.
Kontakt:
Schweizer Schiesssportverband SSV
und Waffenverbotsinitiative
Frau Dora Andres, Präsidentin SSV
Mobile: +41/79/344'66'44
Eidgenössisches Feldschiessen
Herr Michael Merki, Ressortleiter EFS SSV
Mobile: +41/76/356'73'42
Allgemeine Fragen Info und Medien SSV
Herr Ivo Hermann, Chef Info und Medien SSV
Mobile: +41/79/524'64'66