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Schweizer Schiesssportverband (SSV)

Die «Waffenverbots-Initiative gefährdet das Eidgenössische Feldschiessen» - der SSV setzt sich für seine Schützen ein

Luzern (ots)

Anlässlich der Medienkonferenz zum Eidg.
Feldschiessen 2010 in Lungern, informierte der SSV im 
Schiesssport-Zentrum Brünig Indoor zum Eidg. Feldschiessen und die 
Gefährdung durch die Waffenverbotsinitiative «Schutz vor 
Waffengewalt.»
Die Präsidentin des SSV, Frau Dora Andres zeigte in ihren 
Ausführungen auf, dass der Schiesssport in einem friedlichen und 
gewaltfreien Umfeld mit klaren Bedingungen und hohen 
Sicherheitsvorschriften ausgeübt wird. Deshalb stellt die 
Waffenverbotsinitiative ist eine Bedrohung der schiesssportlichen 
Aktivitäten dar.
Die Initiative fordert im Wesentlichen vier Dinge:
  • einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen;
  • ein Verbot von so genannten "besonders gefährlichen Waffen" wie Seriefeuerwaffen und "Pump Actions";
  • die Errichtung eines zentralen Waffenregisters;
  • einen Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee.
Eine Annahme der Initiative würde die Ausübung des Schiesssports 
mit dem geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis massiv 
erschweren. Eine solche Nachweispflicht kommt einem Paradigmenwechsel
gleich: Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche 
einzudämmen. Künftig wäre alles verboten, was nicht explizit durch 
Ausnahmen erlaubt wird. Dies bedeutet den Wandel von einem 
Missbrauchsbekämpfungsgesetz, wie wir es heute in der Schweiz kennen,
zu einem Verbotsgesetz. Leidtragende sind die Schützen, Jäger und 
andere verantwortungsbewusste Waffenbesitzer.
Die Schweiz hat heute eine gültige Gesetzgebung, die alles 
abdeckt, was vernünftigerweise im Bereich der Sicherheit geregelt 
werden kann. Das Waffengesetz bietet ausreichende Möglichkeiten, um 
gefährlichen oder gefährdeten Menschen den Zugang zu Schusswaffen zu 
verhindern. Zudem verbietet es den Angehörigen gewisser Staaten den 
Besitz von Waffen. Das Gesetz muss einfach konsequent umgesetzt 
werden.
Im Bereich der Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe wurden 
sinnvolle Massnahmen getroffen, um das Missbrauchsrisiko weiter zu 
senken.
Zum Beispiel:
  • den Einzug der Taschenmunition bei den AdA
  • Die Möglichkeit, die persönliche Dienstwaffe im Zeughaus zu deponieren
  • Die verbesserte Risikoprüfung bei der Rekrutierung
  • Die Meldemöglichkeit für Ärzte und Psychologen bei der Erkennung von Gefährdungspotenzial.
Das Ziel nach mehr Sicherheit kann nicht durch die 
Waffenverbots-Initiative erreicht werden. Vielmehr müssen die 
bestehenden, guten Gesetze konsequent umgesetzt werden.
Der Schiesssport in der Schweiz ist in seiner Existenz bedroht. 
Deshalb setzt sich der Schweizer Schiesssportverband (SSV) vehement 
gegen die Waffenverbots-Initiative ein. Jede und jeder der 150'000 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhält am diesjährigen Feldschiessen 
eine Handkarte mit der unmissverständlichen Botschaft: Wenn die 
Waffenverbots-Initiative angenommen wird, kann das Feldschiessen in 
Zukunft nicht mehr stattfinden.
Gemäss der Aussage des Ressortleiter Bundesübungen SSV, Michael 
Merki rechnet der SSV auch dieses Jahr mit einer 
Feldschiessen-Beteiligung von rund 150'000 Teilnehmer. Das Ziel des 
SSV ist analog der Entwicklung im Kanton Obwalden die Steigerung der 
Teilnehmerzahl in den nächsten Jahren.

Kontakt:

Schweizer Schiesssportverband SSV
und Waffenverbotsinitiative
Frau Dora Andres, Präsidentin SSV
Mobile: +41/79/344'66'44

Eidgenössisches Feldschiessen
Herr Michael Merki, Ressortleiter EFS SSV
Mobile: +41/76/356'73'42

Allgemeine Fragen Info und Medien SSV
Herr Ivo Hermann, Chef Info und Medien SSV
Mobile: +41/79/524'64'66

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