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Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind

Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG) - Volksabstimmung vom 28. November 2004

Basel (ots)

Wann will der Bundesrat das Klonen einführen?
Fünf offene Fragen
1. Der Vertreter der Schweizer UNO-Delegation hat sich am 23.
Oktober 2003 in einer UNO-Kommission verfassungswidrig verhalten: Er
sprach davon, dass unsere Verfassung lediglich das reproduktive
Klonen verbiete, unterliess es aber zu sagen, dass diese jegliche
Form von Klonen untersagt. Die Schweizer UNO-Delegation hat mit Ihrem
Votum am 6. November 2003 verhindert, dass es möglich wurde, über ein
totales Klonverbot abzustimmen. Das Stimmenverhältnis lautete knapp
79:80 und führte zu einer erneuten Verschiebung des Entscheides über
eine Konvention, welche ein totales Klonverbot verlangte. Tröstlich
mag für die Aussenministerin sein, dass sich die deutsche Delegation
trotz eines klaren gegenteiligen Parlamentsbeschlusses gleich wie die
Schweiz verhielt. Dieses Jahr wurde in der UNO ein neuer Vorstoss
lanciert. Das kleine Land Costa Rica hat die Zustimmung von 56
Ländern erhalten, darunter die USA, Australien und Italien. Die
Schweiz hat diesen Vorstoss bis jetzt noch nicht unterzeichnet, hätte
aber immer noch die Gelegenheit dazu.
Warum vertritt unsere UNO-Delegation in New York nicht die Werte
unserer Verfassung und unterstützt nicht den Vorschlag von Costa Rica
für ein totales Klonverbot?
2. In seiner Antwort vom 1. September 2004 auf die Interpellation
(04.3403), welche das Verhalten der Schweizer UNO-Delegation
anprangert, bemerkt der Bundesrat: "Während der zweiten komplexeren
Phase sollten die Länder dazu aufgefordert werden, das medizinische
oder therapeutische Klonen von Menschen entweder zu verbieten oder
streng zu reglementieren, aber auf jeden Fall einer Kontrolle zu
unterstellen... Der schweizerische Ansatz wurde von zahlreichen
Staaten begrüsst. Andere Länder, die keine Unterscheidung zwischen
dem reproduktiven Klonen und dem therapeutischen oder medizinischen
Klonen machen wollen und ein Totalverbot jeglicher Form des Klonens
vorziehen, sprachen sich dagegen aus".
Sieht also der "schweizerische Ansatz" die Möglichkeit des
therapeutischen Klonens vor?
3. Gibt es für den Bundesrat Unterschiede in der Technik und im
Embryo-Verbrauch zwischen medizinischem bzw. therapeutischem und
reproduktivem Klonen?
4. In einem Interview in der heutigen Ausgabe der NZZ antwortete
Bundesrat Couchepin auf die Frage nach dem therapeutischen Klonen:
"Selbstverständlich ist die Debatte nicht zu Ende. Und es ist so,
dass mit jeder neuen Forschung wieder neue Probleme und Fragen
auftauchen. Diese soll man anpacken und lösen".
Spricht der Bundesrat damit die voraussehbaren und im Tierversuch
bereits beobachteten Phänome der Abstossungsreaktion an? Stammzellen
aus Embryos bleiben körperfremde Zellen. Eine Implantation führt
unweigerlich zu Abstossungsreaktionen. Betrachtet der Bundesrat das
therapeutische Klonen als eine nahe liegende Strategie, dieses
"Problem anzupacken und zu lösen"?
5. Der Basler Professor Alois Grathwohl hat bereits mehrmals
öffentlich das therapeutische Klonen gefordert. Er engagiert sich
beim Komitee für das Stammzellenforschungsgesetzt.
Wann will der Bundesrat ein dringliches Bundesgesetz zum
therapeutischen Klonen lancieren: vor oder nach der Volksabstimmung
zum Stammzellenforschungsgesetz oder im Rahmen des neuen
Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen?

Kontakt:

Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
Postfach, 4011 Basel
Tel: +41/61/703'03'09

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