Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG) - Volksabstimmung vom 28. November 2004
Basel (ots)
Wann will der Bundesrat das Klonen einführen?
Fünf offene Fragen
1. Der Vertreter der Schweizer UNO-Delegation hat sich am 23. Oktober 2003 in einer UNO-Kommission verfassungswidrig verhalten: Er sprach davon, dass unsere Verfassung lediglich das reproduktive Klonen verbiete, unterliess es aber zu sagen, dass diese jegliche Form von Klonen untersagt. Die Schweizer UNO-Delegation hat mit Ihrem Votum am 6. November 2003 verhindert, dass es möglich wurde, über ein totales Klonverbot abzustimmen. Das Stimmenverhältnis lautete knapp 79:80 und führte zu einer erneuten Verschiebung des Entscheides über eine Konvention, welche ein totales Klonverbot verlangte. Tröstlich mag für die Aussenministerin sein, dass sich die deutsche Delegation trotz eines klaren gegenteiligen Parlamentsbeschlusses gleich wie die Schweiz verhielt. Dieses Jahr wurde in der UNO ein neuer Vorstoss lanciert. Das kleine Land Costa Rica hat die Zustimmung von 56 Ländern erhalten, darunter die USA, Australien und Italien. Die Schweiz hat diesen Vorstoss bis jetzt noch nicht unterzeichnet, hätte aber immer noch die Gelegenheit dazu.
Warum vertritt unsere UNO-Delegation in New York nicht die Werte unserer Verfassung und unterstützt nicht den Vorschlag von Costa Rica für ein totales Klonverbot?
2. In seiner Antwort vom 1. September 2004 auf die Interpellation (04.3403), welche das Verhalten der Schweizer UNO-Delegation anprangert, bemerkt der Bundesrat: "Während der zweiten komplexeren Phase sollten die Länder dazu aufgefordert werden, das medizinische oder therapeutische Klonen von Menschen entweder zu verbieten oder streng zu reglementieren, aber auf jeden Fall einer Kontrolle zu unterstellen... Der schweizerische Ansatz wurde von zahlreichen Staaten begrüsst. Andere Länder, die keine Unterscheidung zwischen dem reproduktiven Klonen und dem therapeutischen oder medizinischen Klonen machen wollen und ein Totalverbot jeglicher Form des Klonens vorziehen, sprachen sich dagegen aus".
Sieht also der "schweizerische Ansatz" die Möglichkeit des therapeutischen Klonens vor?
3. Gibt es für den Bundesrat Unterschiede in der Technik und im Embryo-Verbrauch zwischen medizinischem bzw. therapeutischem und reproduktivem Klonen?
4. In einem Interview in der heutigen Ausgabe der NZZ antwortete Bundesrat Couchepin auf die Frage nach dem therapeutischen Klonen: "Selbstverständlich ist die Debatte nicht zu Ende. Und es ist so, dass mit jeder neuen Forschung wieder neue Probleme und Fragen auftauchen. Diese soll man anpacken und lösen".
Spricht der Bundesrat damit die voraussehbaren und im Tierversuch bereits beobachteten Phänome der Abstossungsreaktion an? Stammzellen aus Embryos bleiben körperfremde Zellen. Eine Implantation führt unweigerlich zu Abstossungsreaktionen. Betrachtet der Bundesrat das therapeutische Klonen als eine nahe liegende Strategie, dieses "Problem anzupacken und zu lösen"?
5. Der Basler Professor Alois Grathwohl hat bereits mehrmals öffentlich das therapeutische Klonen gefordert. Er engagiert sich beim Komitee für das Stammzellenforschungsgesetzt.
Wann will der Bundesrat ein dringliches Bundesgesetz zum therapeutischen Klonen lancieren: vor oder nach der Volksabstimmung zum Stammzellenforschungsgesetz oder im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen?
Kontakt:
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz (StFG)
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