Sozialplan: Bundesrat genehmigt zweiten Jahresbericht
Bern (ots)
Im Jahr 2000 hat der Bund rund 68 Mio Franken für Massnahmen aufgewendet, die im Sozialplan vorgesehen sind. Dies geht aus dem zweiten Jahresbericht über den Vollzug des Sozialplans der allgemeinen Bundesverwaltung hervor, den der Bundesrat heute genehmigt hat.
Die allgemeine Bundesverwaltung hat seit dem 1. Juli 1998 einen Sozialplan. Er wurde angesichts der Strukturanpassungen in der allgemeinen Bundesverwaltung (Regierungs- und Verwaltungsreform RVR) sowie früher beschlossener Abbauvorgaben erarbeitet und ermöglicht eine departementsübergreifend koordinierte Personalpolitik. Der Sozialplan wurde mit den vier Dachverbänden des Bundespersonals (FöV, transfair, SMPV, VKB) ausgearbeitet und von diesen unterzeichnet. Bei den Massnahmen, die der Sozialplan vorsieht, haben die Weiterbeschäftigung, die Stellenvermittlung und die berufliche Weiterbildung oder Umschulung von Personen, deren Arbeitsplatz aufgehoben wird, oberste Priorität. Daneben besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung. Ist keine dieser Auffangmassnahmen anwendbar, sind - als Ultima Ratio - Entlassungen möglich.
Die allgemeine Bundesverwaltung hat für die im Sozialplan vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2000 rund 68 Mio Franken aufgewendet (1999: 51 Mio Franken). Davon wurden rund 67 Mio Franken für die vorzeitige Pensionierung von 394 Personen eingesetzt (1999: 50,1 Mio Franken, 283 Personen). Entlassungen waren bei drei Personen unabwendbar (1999 : 17 Personen).
Mit dem Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes per 1. Januar 2002 wird ein neuer Sozialplan ausgearbeitet. Er wird sich inhaltlich am derzeit bestehenden Sozialplan orientieren.
Kontakt:
Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 11
Corinne RaschlÈ, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 30
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. ++41 (0)31 322 60 33
Fax ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch