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Sozialplan: Bundesrat genehmigt zweiten Jahresbericht

Bern (ots)

Im Jahr 2000 hat der Bund rund 68 Mio Franken für
Massnahmen aufgewendet, die im Sozialplan vorgesehen sind. Dies geht
aus dem zweiten Jahresbericht über den Vollzug des Sozialplans der
allgemeinen Bundesverwaltung hervor, den der Bundesrat heute
genehmigt hat.
Die allgemeine Bundesverwaltung hat seit dem 1. Juli 1998 einen
Sozialplan. Er wurde angesichts der Strukturanpassungen in der
allgemeinen Bundesverwaltung (Regierungs- und Verwaltungsreform RVR)
sowie früher beschlossener Abbauvorgaben erarbeitet und ermöglicht
eine departementsübergreifend koordinierte Personalpolitik. Der
Sozialplan wurde mit den vier Dachverbänden des Bundespersonals (FöV,
transfair, SMPV, VKB) ausgearbeitet und von diesen unterzeichnet. Bei
den Massnahmen, die der Sozialplan vorsieht, haben die
Weiterbeschäftigung, die Stellenvermittlung und die berufliche
Weiterbildung oder Umschulung von Personen, deren Arbeitsplatz
aufgehoben wird, oberste Priorität. Daneben besteht auch die
Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung. Ist keine dieser
Auffangmassnahmen anwendbar, sind - als Ultima Ratio - Entlassungen
möglich.
Die allgemeine Bundesverwaltung hat für die im Sozialplan
vorgesehenen Massnahmen im Jahr 2000 rund 68 Mio Franken aufgewendet
(1999: 51 Mio Franken). Davon wurden rund 67 Mio Franken für die
vorzeitige Pensionierung von 394 Personen eingesetzt (1999: 50,1 Mio
Franken, 283 Personen). Entlassungen waren bei drei Personen
unabwendbar (1999 : 17 Personen).
Mit dem Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes per 1. Januar
2002 wird ein neuer Sozialplan ausgearbeitet. Er wird sich inhaltlich
am derzeit bestehenden Sozialplan orientieren.

Kontakt:

Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 11
Corinne RaschlÈ, Eidg. Personalamt, Tel. +41 31 322 62 30

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. ++41 (0)31 322 60 33
Fax ++41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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