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Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung eignet sich nicht als Sparprogramm

Bern (ots)

Die Berichterstattung zur Subventionsüberprüfung soll
nicht den Charakter eines Sparprogramms erhalten. Wie die knappen
Steuermittel den verschiedenen Aufgabenbereichen zugeteilt werden
sollen, muss nach Ansicht des Bundesrates weiterhin im Rahmen der
gesamten Haushaltpolitik angegangen werden. Er lehnt darum eine
Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab.
Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Motion verlangt, dass der
Bundesrat auf der Grundlage der nächsten Subventionsberichte dem
Parlament Vorlagen zu präsentieren habe, wie die Subventionen auf
Anfang der nächsten Legislatur um mindestens 1 Milliarde Franken
(rund 3,5% aller Subventionen) zu kürzen seien.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass der
gesetzliche Auftrag zur Subventionsüberprüfung in erster Linie den
Nachweis zum Gegenstand habe, ob die Bestimmungen in Spezialgesetzen
und Verordnungen den Grundsätzen des Subventionsgesetzes entsprächen.
Insbesondere müsse überprüft werden, ob die Subventionen ihren Zweck
auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichten, einheitlich und
gerecht geleistet würden sowie in ihrer Ausgestaltung den
finanzpolitischen Erfordernissen Rechnung trügen. Die
Subventionsüberprüfung habe deshalb nicht den Charakter eines
Sparprogramms.
Übergeordnetes Instrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen
Finanzpolitik ist aus Sicht des Bundesrates die Schuldenbremse,
welche das Haushaltsziel 2001 ablösen wird. Die zulässigen Ausgaben
sollen in Zukunft nach den Einnahmen und der Konjunkturlage bemessen
werden. Über einen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung
auszugleichen. Im Fall einer Überschreitung des Ausgabenplafonds sind
Bundesrat und Parlament verpflichtet, diese durch Sparmassnahmen in
den folgenden Jahren zu kompensieren. Diese Einsparungen werden sich
nicht auf den Subventionsbereich beschränken, sondern können
sämtliche Bundesausgaben betreffen.
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine
Subventionsüberprüfung und Sparmassnahmen nicht die gleiche
Zielsetzung verfolgen und deshalb getrennt voneinander zu behandeln
seien. Insbesondere hält er aber fest, dass er Massnahmen zum
Subventionsabbau nicht losgelöst von der Umsetzung der Schuldenbremse
unterbreiten will. Die Erarbeitung einer allein auf die Reduktion der
Subventionen beschränkten Vorlage erachtet er als nicht zielführend.

Kontakt:

Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 324 92 16

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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