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Bundesgesetz über die Anlagefonds soll teilrevidiert werden

Bern (ots)

Weil der EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001
bedeutende materielle Änderungen der EU-Fondsrichtlinie verabschiedet
hat,  muss die Schweiz das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG)
revidieren, wenn sie weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung
EU-kompatibel bleiben will. Der Bundesrat hat heute zu diesem Zweck
das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit der Einsetzung einer
Expertenkommission beauftragt. Der Bericht der Kommission soll bis
Ende 2002 vorliegen. Die Entwicklung auf dem Fondsmarkt ist seit der
letzten Revision des Anlagefondsgesetzes Anfang der neunziger Jahre
nicht still gestanden. Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober
2001 zwei Änderungsvorschläge der aus dem Jahre 1985 stammenden
EU-Fondsrichtlinie einstimmig genehmigt. Diese Änderungsvorschläge
wurden vom EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 endgültig
verabschiedet. Die erste bedeutende materielle Revision der
Anlagefondsrichtlinie seit über 15 Jahren in der EU ist bereits am
15. Dezember 2001 in Kraft getreten. Will die Schweiz weiterhin
hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung EU-kompatibel sein, muss sie
darum das AFG revidieren. Darüber hinaus sprechen auch zahlreiche
binnenwirtschaftliche Revisions- und Liberalisierungspostulate für
eine Revision. Das wohl materiell wichtigste Traktandum ist die
Prüfung der Ausdehnung des heute auf vertragliche Anlagefonds
beschränkten Geltungsbereichs des AFG. Zudem soll die Unterstellung
der heute ausdrücklich vom Geltungsbereich des AFG ausgeschlossenen
Investmentgesellschaften geprüft werden. Deren Nichtunterstellung war
bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse.

Kontakt:

Barbara Schaerer
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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