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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes im Jahr 2001

Bern (ots)

Die Bundesverwaltung hat im Jahr 2001 für
Öffentlichkeitsarbeit rund 82 Millionen Franken aufgewendet. Dies
geht aus der Vollkostenerhebung hervor, die der Staatsrechnung
beigelegt wird und die der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat.
Die transparente Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit soll
zu einer gezielten Steuerung der Ressourcen führen.
Bis 1999 bestand über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des
Bundes wenig Transparenz. Die Gesamtkosten liessen sich kaum
feststellen, weil die Ausgaben auf verschiedene Zahlungskredite
aufgeteilt waren, so dass der Verwendungszweck nur ungenügend
ermittelt werden konnte. Die Bundeskanzlei und die Eidgenössische
Finanzverwaltung haben im Auftrag des Bundesrates ein Instrument der
Kostenerhebung erarbeitet.
Im Jahr 2000 hat die Bundesverwaltung erstmals eine Erhebung der
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Dabei erhoben die
sieben Departemente, die Bundeskanzlei und rund 70 Bundesämter die
Personal- und Sachkosten über die der Öffentlichkeitsarbeit
zugeordneten Aktivitäten. Diese Vollkostenrechnung enthielt Lohn- und
Arbeitsplatzkosten, Kosten der Medienarbeit, Druck- und
Gestaltungskosten von Publikationen und Kampagnen, Kommissionen und
Honorare Dritter, Internet und spezifische Informatikkosten. Nicht
berücksichtigt wurden gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten (z.B.
die Abstimmungserläuterungen), Übersetzungskosten, das Intranet und
die interne Information.
Die Erfahrungen mit dieser provisorischen Kostenermittlung flossen
in das definitive Erhebungsverfahren ein, das nun für das Jahr 2001
erstmals zur Anwendung gekommen ist. Die neue Methode basiert auf
einem erweiterten Kostenbegriff. Die Übersetzungskosten, das Intranet
sowie die interne Information sind neu hinzugekommen, gesetzlich
vorgeschriebene Publikationen bleiben weiterhin ausgeklammert.
Vollkosten
Allein aufgrund des Systemwechsels mit erweitertem Kostenbegriff
musste der Gesamtbetrag höher ausfallen als im Vorjahr. Eine Analyse
der Kostensteigerung bestätigt denn auch, dass die Zunahme
hauptsächlich auf den Systemwechsel zurückzuführen ist. Die
Totalkosten 2001 betragen knapp 82 Mio. Franken gegenüber 62,5 Mio.
im Jahr 2000. Die Zunahme im Betrag von total 19,4 Mio. Franken ist
im Detail auf folgende Faktoren zurückzuführen: Übersetzungen
(Personal- und Sachkosten) +8,9 Mio., Interne Information
(Personalkosten) +4,6 Mio. und allgemeine Kostenzunahme +3,8 Mio.
(davon Personalkosten +2 Mio., Sachkosten +1,8 Mio.). Die
verbleibende Differenz von 2,1 Mio. ist darauf zurückzuführen, dass
im Jahr 2000 die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesamt für
Verkehr und im Amt für Raumentwicklung nicht erhoben worden sind.
Personalbereich
Die Personalkosten betragen 48,3 Mio Franken (2000: 33,7 Mio.).
Die Steigerung ist hauptsächlich auf den Einbezug des
Übersetzungsdienstes, des Intranets und der internen Information
zurückzuführen. Umgerechnet auf Vollstellen arbeiten in der
Bundesverwaltung insgesamt 292 Personen (2000: 218), die gemäss dem
vorgegebenen Produktekatalog mit der Öffentlichkeitsarbeit betraut
sind.
Sachkosten
Die Sachkosten (Produktion, Honorare u.a.) betrugen im Jahre 2001
rund 33,7 Mio. Franken (2000: 28,9 Mio.). Die Steigerung ist
mehrheitlich auf den Einkauf von externen Dienstleistungen (Honorare
+3.1 Mio. Franken) zurückzuführen.
Einschätzung
Die Erfahrung der ersten beiden Erhebungsjahre zeigt, dass das
System die Kostentransparenz erhöht und eine gezielte Steuerung der
Ressourcen ermöglicht. So hat denn beispielsweise die Bundeskanzlei
zur Einsparung von extern bezogenen Dienstleistungen die mit 150
Stellenprozenten dotierte Stabsstelle «Kommunikationsunterstützung
Bundesrat und Departemente» geschaffen. Diese bietet nun den
Departementen Leistungen an, die bisher mehrheitlich extern
eingekauft werden mussten.
Weiteres Vorgehen
Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit werden künftig jedes Jahr
ermittelt und mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung den
Finanzkommissionen zugestellt.

Kontakt:

Urs Baumgartner
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'61'39

Walter Stüdeli
Bundeskanzlei
Tel. +41/31/322'28'24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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