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Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Revisionsgesellschaften

Bern (ots)

Die Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
die Tätigkeit von Revisionsgesellschaften wird durch den Bundesrat
befürwortet. In seiner gestrigen Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrat Fernand Mariétan (CVP/VS) schreibt die Landesregierung,
diese Überprüfung solle im Rahmen genereller Abklärungen zur Frage
erfolgen, wie die Aufsicht über Aktiengesellschaften verbessert
werden könnte bzw. welche Handlungsalternativen bestehen.
Interpellant Mariétan hatte unter anderem die Frage aufgeworfen,
ob der Bundesrat angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht auch der
Ansicht sei, die Normen zur Aufsicht über Aktiengesellschaften oder
andere Unternehmen müssten revidiert werden. Weiter stelle sich die
Frage, ob gegebenenfalls nicht eine Rotationspflicht für
Revisionsstellen eingeführt werden sollte, um Interessenskonflikte
vorzubeugen.
Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die
minimalen Voraussetzungen an die Rechenschaftsablage eines
Unternehmens durch die Rechnungslegungsvorschriften vorgegeben
würden. Diese seien je nach Rechtsform, Tätigkeitsgebiet und weiteren
Kriterien (z. B. Börsenkotierung, Vorschriften in den Statuten) sehr
unterschiedlich ausgestaltet. Die Revisionsstelle prüfe, ob die
Rechnungslegung eines Unternehmens dem Gesetz, den Statuten und
eventuell einem Rechnungslegungsstandard entspreche. Die Bestätigung
der Revisionsstelle könne demnach über die wirtschaftliche und
finanzielle Situation eines Unternehmens nicht mehr Aufschluss geben,
als vom verwendeten Regelwerk im Minimum vorgeschrieben werde. Die
Unabhängigkeit eines Revisors hängt laut Bundesrat im Einzelfall vor
allem von der Charakterstärke der die Prüfung leitenden Personen ab
und kann deshalb nicht durch gesetzliche Vorschriften garantiert
werden. Die Durchsetzung der Unabhängigkeit und einer pflichtgemässen
Aufgabenerfüllung der Revisionsstelle werde vor allem durch die
Revisionshaftung sichergestellt.
Die vorgeschlagene Rotation der Revisionsstelle müsse sich nicht
zwingend positiv auf die Unabhängigkeit und Qualität der Arbeit der
Revisionsstelle auswirken, hält der Bundesrat weiter fest.
Beispielsweise könne eine Beschränkung der Amtsdauer der
Revisionsstelle die Qualität der Prüfungsarbeit vermindern, denn in
der Regel verbessere sich der Einblick in ein Unternehmen mit
zunehmender Prüfungsdauer.
Nicht abschliessend beurteilt werden könnten der Bedarf für die
Verbesserung der Aufsicht über Aktiengesellschaften und die
verschiedenen Handlungsalternativen (z. B. Rotation der
Revisionsstelle oder des Mandatsleiters, Verschiebung von Teilen des
Jahresberichtes in den prüfungspflichtigen Anhang, Peer Review für
Revisionsstellen, Zulassungsverfahren für Revisionsstellen, Trennung
von Prüfungs- und Beratungsgeschäft, transparentere
Rechnungslegungsnormen). Der Bundesrat befürwortet deshalb vertiefte
Abklärungen und verweist diesbezüglich auf andere, bereits hängige
parlamentarische Vorstösse.

Kontakt:

Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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