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Unterstützungsgesuche des Kantons Uri für Strassenverkehrskosten abgelehnt

Bern (ots)

Zwei Unterstützungsgesuche des Kantons Uri, die den
Strassenverkehr betreffen, hat der Bundesrat an seiner heutigen
Sitzung abgelehnt. Uri hatte einerseits eine Bevorschussung von
Nationalstrassenkosten beantragt und anderseits eine Verlängerung
respektive Wiedereinführung eines Härtefallbeitrages für besondere
Lasten des Strassenverkehrs. Aufgrund der Einführung der
leistungsabhänigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und weil Uri als
finanzmittelstark gilt sowie im Schnitt aller Kantone durch den
Strassenverkehr finanziell nicht übermässig belastet wird, ist der
Bundesrat nicht auf die Gesuche eingetreten.
Der Härtefallbeitrag war 1993 zwecks Abfederung besonderer
Belastungen eingeführt worden, nachdem das Parlament mit den
Sanierungsmassnahmen beschlossen hatte, den Kantonen keine Beiträge
mehr an die Kosten der polizeilichen Verkehrsüberwachung und
Verkehrsregelung auf den Nationalstrassen zu leisten. 1995 bis 1999
gewährte der Bundesrat den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden jährlich
einen Härtefallbeitrag von drei Millionen resp. je einer Million
Franken. Ein Gesuch des Kantons Uri von Mitte Juli 1998, den
Härtefallbeitrag auch in den Jahren 2000 bis 2004 auszubezahlen,
lehnte der Bundesrat damals ab. Er war einzig bereit, im Jahr 2000
nochmals einen Härtefallbeitrag auszurichten, um die Zeit bis zur
Inkraftsetzung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu
überbrücken.
Keine überdurchschnittliche Belastung
Uri reichte am 21. August 2001 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA)
ein Gesuch um Bevorschussung von Nationalstrassenkosten durch den
Bund ein. Dieses Gesuch wurde an vier Kriterien gemessen: 1. der
finanziellen Belastung durch die eigenen Nationalstrassen (Uri auf
Rang 2 aller Kantone), 2. dem Finanzkraftindex (Rang 18), 3. dem
Belastungsindex der Motorfahrzeugsteuern (Uri im steuergünstigsten
Drittel) und 4. dem Gesamtindex der Steuerbelastung (fünf Indexpunkte
unter dem schweizerischen Durchschnitt). Damit erfüllte Uri drei von
vier Kriterien nicht, die der Bundesrat schon in einem früheren Fall
zur Beurteilung herangezogen hatte.
Im Weiteren bat Uri die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) um
Verlängerung resp. Wiedereinführung eines Härtefallbeitrags. Die EFV
kam nach einer Analyse der finanziellen Belastung jedoch zum Schluss,
dass der Kanton Uri einzig im Bereich der Nationalstrassen eine
überdurchschnittliche Netto-Belastung aufweise. Unter Hinzuaddierung
der Kantonsstrassen falle Uri im schweizerischen Vergleich auf den
sechsten Rang zurück. Vergleichbare Kantone wie Graubünden und Tessin
hätten pro Einwohner eine wesentlich höhere Restbelastung zu tragen.
Auch erhielten die Kantone mit der LSVA seit 2001 zusätzliche Mittel
für die ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs. Daneben hätten sich
in der Zwischenzeit die Finanzperspektiven des Kantons Uri aufgrund
des überraschend guten Abschluss 2001 aufgehellt. Gestützt auf diese
Beurteilung lehnte der Bundesrat das Gesuch Uris erneut ab.
Überprüfung des Entscheids bei Bedarf
Sollten sich in Zukunft wichtige Parameter ändern, ist der
Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen und in
Zusammenarbeit mit der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) die Sachlage
neu zu prüfen.

Kontakt:

Eidg. Finanzdepartement (EFD)

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK)
Presse und Informationsdienste

Matthias Gygax
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/323'06'19

Michael Gehrken
Bundesamt für Strassen
Tel. +41/31/324'14'91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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