Schweizerische Asylrekurskommission
Massnahme gegen Überlastung der Schweizerischen Asylrekurskommission
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Anstellung der sechs ausserordentlichen Richter und Richterinnen bei der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) bis 31. Dezember 2003 verlängert.
Der Bundesrat kann zusätzliche Richter und Richterinnen wählen, wenn die Geschäftslast der Kommission vorübergehend so ansteigt, dass sie sich nicht mehr ordnungsgemäss bewältigen lässt. Die 1999 erfolgte Anstellung von sechs ausserordentlichen Richtern und Richterinnen der ARK, welche als gerichtliche Behörde letztinstanzlich über Beschwerden gegen Verfügungen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) entscheidet, ist bis 31. Dezember 2001 befristet. Die unverändert hohe Geschäftslast hat den Bundesrat bewogen, die Anstellung zwecks beschleunigter Erledigung der hängigen Fälle und Verkürzung der Verfahrensdauer bis 31. Dezember 2003 zu verlängern.
Dank des Einsatzes der ausserordentlichen Richter und Richterinnen konnten zwar seit 1999 zunehmend mehr Verfahren erledigt werden, aber ein Abbau der über 6000 hängigen Fälle war nicht möglich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Gefolge der Kosovo-Krise die Eingänge stark zugenommen haben und mit über 1000 neuen Fällen im März 2000 ein neuer Höchststand zu verzeichnen war. Auch wenn zwischenzeitlich die Eingänge zurückgegangen sind, stösst die Kommission an die Grenzen ihrer Kapazitäten.
Ein beförderlicher Abbau der pendenten Verfahren und eine weitere Verkürzung der Verfahrensdauer hangen auch davon ab, dass die Fluktuationsrate des Personals möglichst klein gehalten werden kann. Die Austritte haben aber im Jahr 2000 deutlich zugenommen, weil die Befristung der Stellen der ausserordentlichen Richter und Richterinnen und des Sekretariatspersonals dazu führt, dass sich die Mitarbeitenden nach unbefristeten Stellen umsehen. Gleichzeitig haben sich die Marktverhältnisse stark verändert, und es wird zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu rekrutieren.
Mit der Verlängerung der Stellen der ausserordentlichen Richter und Richterinnen wird eine wichtige Voraussetzung für den Abbau der Pendenzen geschaffen. Zudem lässt sich durch diese Massnahme negativen Auswirkungen der Überlastung auf die Qualität der Rechtsprechung gezielt entgegen wirken.
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