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Schweizerische Asylrekurskommission

Massnahme gegen Überlastung der Schweizerischen Asylrekurskommission

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Anstellung der
sechs ausserordentlichen Richter und Richterinnen bei der
Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) bis 31. Dezember 2003
verlängert.
Der Bundesrat kann zusätzliche Richter und Richterinnen wählen,
wenn die Geschäftslast der Kommission vorübergehend so ansteigt, dass
sie sich nicht mehr ordnungsgemäss bewältigen lässt. Die 1999
erfolgte Anstellung von sechs ausserordentlichen Richtern und
Richterinnen der ARK, welche als gerichtliche Behörde
letztinstanzlich über Beschwerden gegen Verfügungen des Bundesamtes
für Flüchtlinge (BFF) entscheidet, ist bis 31. Dezember 2001
befristet. Die unverändert hohe Geschäftslast hat den Bundesrat
bewogen, die Anstellung zwecks beschleunigter Erledigung der hängigen
Fälle und Verkürzung der Verfahrensdauer bis 31. Dezember 2003 zu
verlängern.
Dank des Einsatzes der ausserordentlichen Richter und Richterinnen
konnten zwar seit 1999 zunehmend mehr Verfahren erledigt werden, aber
ein Abbau der über 6000 hängigen Fälle war nicht möglich. Dies ist
vor allem darauf zurückzuführen, dass im Gefolge der Kosovo-Krise die
Eingänge stark zugenommen haben und mit über 1000 neuen Fällen im
März 2000 ein neuer Höchststand zu verzeichnen war. Auch wenn
zwischenzeitlich die Eingänge zurückgegangen sind, stösst die
Kommission an die Grenzen ihrer Kapazitäten.
Ein beförderlicher Abbau der pendenten Verfahren und eine weitere
Verkürzung der Verfahrensdauer hangen auch davon ab, dass die
Fluktuationsrate des Personals möglichst klein gehalten werden kann.
Die Austritte haben aber im Jahr 2000 deutlich zugenommen, weil die
Befristung der Stellen der ausserordentlichen Richter und
Richterinnen und des Sekretariatspersonals dazu führt, dass sich die
Mitarbeitenden nach unbefristeten Stellen umsehen. Gleichzeitig haben
sich die Marktverhältnisse stark verändert, und es wird zunehmend
schwieriger, qualifiziertes Personal zu rekrutieren.
Mit der Verlängerung der Stellen der ausserordentlichen Richter
und Richterinnen wird eine wichtige Voraussetzung für den Abbau der
Pendenzen geschaffen. Zudem lässt sich durch diese Massnahme
negativen Auswirkungen der Überlastung auf die Qualität der
Rechtsprechung gezielt entgegen wirken.

Kontakt:

Regula Schenker Senn, Präsidialsekretariat ARK
Tel: +41 31 323 29 22
Fax: +41 31 323 23 74
E-Mail: regula.schenker@ark.admin.ch