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Humanitäre Visa - wichtiges Instrument für den Zugang zu internationalem Schutz

Bern (ots)

Der Beratungsdienst Humanitäre Visa des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) war 2018 in 42% der vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erteilten humanitären Visa beteiligt. Im Vergleich zum Vorjahr haben Klientinnen und Klienten des SRK mehr Visa erhalten, obschon 2018 vom SEM insgesamt weniger Visa erteilt wurden. Das SRK setzt sich auch in Zukunft für eine systematische und individuelle Erteilung von humanitären Visa ein.

Das humanitäre Visum ist ein bewährtes Instrument, um an Leib und Leben gefährdeten Personen Zugang zu internationalem Schutz zu gewähren. Im Jahr 2018 stellte das SEM 222 humanitäre Visa aus, 30 weniger als 2017. Der Beratungsdienst humanitäre Visa des SRK war in mindestens 94 Fällen einbezogen. 88 Visa davon betrafen Personen aus Syrien. In den übrigen Fällen wurden Visa an drei türkische und drei irakische Staatsangehörige erteilt.

Letztes Jahr hat der Beratungsdienst des SRK 2'011 Personen informiert und beraten, insbesondere zu legalen Einreisemöglichkeiten von Familienangehörigen oder Bekannten. Die Anfragen dieser Personen wurden sowohl in der Schweiz als auch aus dem Ausland gestellt, mehrheitlich aus Syrien, aber auch aus dem Libanon, der Türkei, Jordanien und dem Irak. Gut die Hälfte, d.h. 1'050 Personen, wurden über die Bedingungen für die Erteilung humanitärer Visa beraten oder konkret bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags unterstützt.

Familienleben als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration

Der Beratungsdienst des SRK stufte in einer Vorabklärung 52 Anträge (184 Personen) als besonders prekär ein und informierte direkt das SEM. In 22 dieser Fälle (61 Personen) beurteilte das SEM die Situation ebenfalls als sehr prekär und erteilte ein Visum. Die übrigen 30 Anträge (123 Personen) lehnte das SEM ab. In solchen Fällen suchte das SRK nach anderen Möglichkeiten, die betroffenen Personen anderweitig zu unterstützen.

Wie in den Vorjahren machte das SRK die Erfahrung, dass die positiven Antworten des SEM vor allem Anträge betreffen, die sich auf eine kleine Personenzahl beziehen. Bei grösseren Familien werden die Anträge tendenziell eher abgelehnt. Am häufigsten werden humanitäre Visa an besonders verletzliche Personen wie alleinstehende Frauen mit minderjährigen Kindern sowie an betagte Eltern ausgestellt. Einzelne Männer wie auch ganze Familien haben nur geringe Chancen auf ein humanitäres Visum. Das SRK betrachtet das Recht auf ein Familienleben jedoch nicht nur als Grundrecht, sondern auch als unabdingbare Voraussetzung für die Integration. Um den derzeitigen Einschränkungen in diesem Bereich entgegenzuwirken, engagiert es sich vermehrt für den Schutz des Familienverbandes.

Bedingungen für die Erteilung eines humanitären Visums

Gemäss Weisung des SEM kann ein humanitäres Visum erteilt werden, wenn eine Person im Heimat- oder Herkunftsstaat an Leib und Leben gefährdet ist, wie z.B. bei kriegerischen Ereignissen oder wenn die Person persönlich bedroht ist. Ein Antrag auf ein humanitäres Visum muss grundsätzlich persönlich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland gestellt werden. Danach liegt der Entscheid beim SEM, ob ein solches Visum erteilt wird oder nicht. Der Beratungsdienst humanitäre Visa des SRK berät seit Ende 2013 Menschen, die in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht sind und legal in die Schweiz einreisen möchten.

Humanitäre Visa
2018: 222 vom SEM erteilte Visa, Beratungsdienst SRK beteiligt: 42% 
(94 Visa)
2017: 252* vom SEM erteilte Visa, Beratungsdienst SRK beteiligt: 30% 
(76 Visa)
*inkl. Kategorie Syrien II. Medienmitteilung SEM vom 25. März 2015

Weitere Informationen

Details zu den Zahlen 2018 in Zusammenhang mit humanitären Visa: http://ots.ch/B0EMgr

Weitere Informationen über humanitäre Visa: http://ots.ch/6ossg7

Schutz des Familienverbandes: http://ots.ch/5z5sfg

Kontakt:

Carolin Krauss, Leiterin Migration, Departement Gesundheit und
Integration,
carolin.krauss@redcross.ch, +41 58 400 43 87
Ursula Luder, Leiterin Kommunikation Gesundheit und Integration,
ursula.luder@redcross.ch, +41 58 400 45 44

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