Grillieren: Gefahren werden häufig unterschätzt
Bern (ots)
Mit den ersten heissen Tagen beginnt die Grillsaison wieder. Doch Vorsicht - bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten beim Umgang mit Grilliergeräten führen immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen. Viele Leute sind sich der Gefahren nicht bewusst!
Was ein Grillfest im Familien- oder Freundeskreis werden soll, endet gelegentlich mit einem Brand oder einer Explosion. Lassen Sie sich jedoch die Freude nicht durch einen solchen Zwischenfall verderben. Unterschätzen Sie die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen nicht. Die Gefahren werden deutlich, wenn man an die hohen auftretenden Temperaturen denkt: Gasflamme 800°C oder Holzkohle 500°C.
Für ungetrübte Freuden beim Grillieren gibt die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB folgende Empfehlungen ab:
- Das Grillgerät muss standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt werden.
- Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1m einzuhalten.
- Kinder müssen im Umgang mit Feuer instruiert und überwacht werden; dies gilt auch anlässlich von Grillparties.
Gasgrill
- Befolgen Sie unbedingt vor Inbetriebsetzung Ihres Gasgrill-Geräts die Sicherheitsvorschriften des Herstellers. Prüfen Sie insbesondere nach der Winterpause die Dichtigkeit der gasführenden Verbindungsleitungen beispielsweise durch Aufbringen von schaumbildenden Mitteln.
- Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen an. Deshalb dürfen Gasflaschen nie in geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.
- Verwenden Sie den Gasgrill nur im Freien über dem Erdreich (niemals in Untergeschossen).
- Bei Gasgeruch: * nicht rauchen, kein Feuer machen; * keine elektrischen Schalter oder Klingel betätigen; * Hahn der Flasche und Verbrauchsapparate schliessen; * undichte oder defekte Gasgrill-Geräte durch den Fachhändler reparieren lassen.
Holzkohlegrill
- Beim Umgang mit Anzündflüssigkeit ist grösste Vorsicht geboten. Diese darf wegen Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden. Vorzugsweise verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle ein Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne Anzündflüssigkeit und wird vom Fachhandel zu einem günstigen Preis angeboten.
- Asche kann mehr als einen ganzen Tag nachglühen! Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren Behälter aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes zu belassen.
- Bei Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel. Nr. 118)
Die Beratungsstelle für Brandverhütung wünscht viel Freude beim Grillieren und stellt Ihnen gerne den neuen Flyer "Brandgefahr Nr. 1: Der Grill" oder die Haushaltbroschüre zur Verfügung. Bestellungen und weitere Auskünfte bei:
BfB Postfach 8576 3001 Bern Tel. +41/31/320'22'20 Fax +41/31/320'22'99 E-mail: mail@bfb-cipi.ch Internet: http://www.bfb-cipi.ch
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