Stimmung am Cheminée - aber nur mit Holz!
Bern (ots)
BfB. Immer wieder erreichen uns Meldungen von Bränden, deren Ursache oftmals darin liegt, dass Cheminées und Holzöfen mit falschem Material "gefüttert" werden. Fatalerweise wird immer wieder Kehricht verbrannt. Dadurch werden Menschenleben gefährdet und grosse Sachwerte zerstört. Diese Schäden könnten durch einfache Massnahmen wirkungsvoll verhindert werden.
In der Schweiz dürfen nur typengeprüfte und zugelassene Heizgeräte eingesetzt werden. Damit die sichere Funktion gewährleistet bleibt, gilt es, einige Regeln zu beachten. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB gibt nachstehende Empfehlungen ab:
* Cheminées und Holzöfen dürfen nur mit naturbelassenem, trockenem Holz betrieben werden. * Vom Verbrennen von Kehricht wie Papier, Karton, Kunststoff, Verpackungen, Milchtüten wird zur Schonung von Gesundheit und Umwelt sowie zur Vermeidung eines Kaminbrandes dringend abgeraten! Zudem werden dadurch Schäden und damit verbundene hohe Reparaturkosten am Kamin vermieden. * Funkenwurf bei Cheminées muss durch einen Metallvorhang oder durch ein Gitter verhindert werden. * Asche ist in einem feuersicheren Behälter aufzubewahren, niemals in Kartonschachteln, Holzkisten oder Kehrichtsäcken. * Brennbare Materialien wie Wohnungseinrichtungen, Brennstoff, Wäsche, Vorhänge müssen einen vorschriftsgemässen Sicherheitsabstand zur Feuerstelle haben.
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