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Alpen-Initiative

Strassentransporteure sollen endlich Bundesverfassung akzeptieren

Altdorf (ots)

Die Alpen-Initiative verurteilt die Aktionen der
italienischen Transporteure. Die Strassentransporteure müssen endlich
einsehen, dass der Güterverkehr über lange Distanzen auf die Schiene
gehört. Die Alpen-Initiative begrüsst deshalb die harte Haltung von
Bundesrat Leuenberger. Eine Aufweichung des Nachtfahrverbots kommt
auf keinen Fall in Frage.
Die Alpen-Initiative verurteilt die Grenzblockade der
italienischen Lastwagen genauso wie die Druckversuche von ASTAG und
IRU. Sie wollen auch acht Jahre nach dem Ja des Volkes zur
Alpen-Initiative nicht zur Kenntnis nehmen, dass die Behörden einen
verbindlichen Auftrag des Volkes zur Verlagerung des alpenquerenden
Güterverkehrs auf die Schiene haben. Es ist heuchlerisch, jetzt
aufzuschreien, wenn erstmals eine Massnahme getroffen worden ist, die
auch tatsächlich Auswirkungen auf der Strasse hat. Weitsichtige
Transporteure haben schon lange umdisponiert und in den
zukunftsweisenden Kombiverkehr investiert. Die Druckversuche sind
umso mehr zu verurteilen, als die Angebote der Eisenbahn nicht
genutzt werden. Die Bahn ist in der Lage, sofort die Hälfte des
heutigen Gotthard-Schwerverkehrs zu übernehmen.
Wir gratulieren Bundesrat Leuenberger zu seiner harten Haltung
gegenüber diesen Erpressungsversuchen des Transportgewerbes. Er
befindet sich auf der Seite der Mehrheit der Bevölkerung, die es satt
hat, permanent Lärm und Luftverschmutzung durch den Schwerverkehrs
erdulden zu müssen. Er befindet sich auch auf der Seite der Mehrheit
der Automobilistinnen und Automobilisten, die sich auf der Strasse
und insbesondere in den Tunnels vom ständig wachsenden und sich in
Wildwest-Manier gebärdenden Lastwagenverkehr bedroht fühlen.
Eine Aufweichung des Nachtfahrverbots kommt für die
Alpen-Initiative auf keinen Fall in Frage. Vielmehr sind weitere
Massnahmen zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die
Schiene zu treffen. Dazu könnte auch eine Verbesserung der vielerorts
miesen Arbeitsbedingungen der Chauffeure beitragen. So wäre auf dem
gesetzlichen Weg dafür zu sorgen, dass ihnen die Arbeitgeber die
Wartezeiten im Stau als Arbeitszeit anrechnen müssen. Um
Nichtbeachtung der Arbeitszeit- und Ruhezeitvorschriften wie auch der
Tempolimiten gebührend ahnden zu können, ist so schnell wie möglich
ein fälschungssicherer elektronischer Fahrtenschreiber
vorzuschreiben.

Kontakt:

Alf Arnold
Geschäftsführer
Tel. +41/41/870'97'85
Mobile: +41/79/711'57'13
[ 004 ]

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