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Regionalfernsehen mit RTVG-Entwurf zufrieden - ein "Kuhhandel" ist aber nicht erwünscht

Baden (ots)

TELESUISSE, der Verband der 18 Schweizer
Regionalfernsehen, hat mit Zufriedenheit Kenntnis genommen vom
Entwurf eines neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und von der
Zielrichtung der entsprechenden Botschaft des Bundesrats. Eine erste
Beurteilung ergibt, dass zahlreiche Forderungen erfüllt werden, die
von den Schweizer Regionalfernsehen seit Jahren gestellt wurden.
TELESUISSE ist insbesondere erfreut über den erkennbaren Ansatz,
wonach eine vernünftige regionale TV-Landschaft in der Schweiz in
Zukunft erwünscht ist, und dass der Gesetzgeber den privaten
TV-Veranstalten explizit Chancen zur Entfaltung eröffnet, indem er
diesen eine exklusive Aufgabe im regionalen Bereich zuweist. In
diesem Sinn begrüsst TELESUISSE die vorgesehene Konzessionierung
regionaler TV-Veranstalter, die einerseits an einen journalistischen
Leistungsauftrag in einem definierten Sendegebiet gebunden ist und
anderseits Anrecht gibt auf einen Anteil der Empfangsgebühren sowie
auf eine gesicherte Programmverbreitung (Must-carry-rule). TELESUISSE
hofft sehr, dass die zur Ausschreibung kommenden Konzessionen
medienpolitisch und wirtschaftlich sinnvollen Regionen entsprechen
werden, und wird sich für seine Mitglieder in diesem Sinn einsetzen.
Im RTVG-Entwurf ist die gute Absicht erkennbar, ein Gesetz zu
schaffen, das auch im anbrechenden Zeitalter des digitalen Rundfunks
gilt. Leider soll aber - wie der kürzlich erteilte Auftrag des
Bundesrats an die SRG betreffend sofortiger Einführung der digitalen
Programmverbreitung (DVB-T) zeigt - die Anwendungspraxis ohne die
regionalen TV-Veranstalter stattfinden, was TELESUISSE sehr
bedenklich findet.
Mit grossem Bedauern hat TELESUISSE auch zur Kenntnis genommen, 
dass das Werbeverbot in den Radioprogrammen der SRG nicht im Gesetz
verankert, sondern lediglich in der Verordnung festgehalten werden
soll. Diese Abkehr vom bewährten dualen System im Bereich Radio ist
ein klarer Rückschritt gegenüber der heutigen Lösung und wird -
sollte sie von den eidgenössischen Räten in der vorgeschlagenen Form
übernommen werden - zwangsläufig zu einem "Kuhhandel"  (Radiowerbung
gegen TV-Gebührensplitting) führen, den TELESUISSE - in voller
Solidarität mit den privaten Radioverbänden - nicht will. Der
Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen hofft inständig, dass die
weitgehend sehr gute Vorarbeit des Bundesamts für Kommunikation
(Bakom) dadurch nicht in Frage gestellt wird.
Als weiterer enttäuschender Punkt im Gesetzesentwurf muss das
Verbot der politischen Werbung erwähnt werden.
TELESUISSE wird eine vertiefte Beurteilung des RTVG-Entwurfs im
Rahmen einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung erarbeiten.
Anmerkung:
Dem Verband der Schweizer Regionalfernsehen, TELESUISSE, gehören
derzeit die folgenden 18 Mitglieder an: Canal Alpha+ (Cortaillod),
Canal Nord Vaudois (Yverdon), Canal 9 (Sierre), ICI-Télévision
(Vevey), Intro-TV (Zuchwil), Schaffhauser Fernsehen, TeleBärn,
TeleBasel, TeleBielingue (Biel-Bienne), TeleM1 (Aarau),
TeleOstschweiz (St. Gallen), TeleSüdostschweiz (Chur), TeleTell
(Rotkreuz), TeleTicino (Melide), TeleTop (Frauenfeld), TeleZüri, TV
Léman bleu (Genève) und TVRL Télé Lausanne

Kontakt:

Ständerat Filippo Lombardi (Präsident TELESUISSE)
Tel. +41/79/620'64'65 (i/f/d)

Markus Ruoss (Vizepräsident)
Tel. +41/79/211'64'44 (d)

Claude-Alain Stettler (Vorstandsmitglied)
Tel. +41/79/418-04-10 (f)

Internet: http://www.telesuisse.ch
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