Telesuisse: Die Richtung stimmt - Stellungnahme der Schweizer Regionalfernsehen zum Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG)
Baden (ots)
TELESUISSE, der Verband der gegenwärtig 18 Schweizer Regionalfernsehen, hat sich an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung im Detail mit dem Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auseinander gesetzt und ist dabei zu folgender Beurteilung gelangt:
Die vom Bundesrat vorgegebene Richtung stimmt. Das mit einem journalistischen Leistungsauftrag verbundene Konzessionierungsprinzip weist den Mitgliedern von TELESUISSE eine exklusive Aufgabe im regionalen Bereich zu, aus dem die SRG explizit ausgeschlossen wird. Dies wird es den Regionalfernsehen ermöglichen, komplementär zum unbestrittenen nationalen Service public der SRG einen Service public im Nahbereich zu erbringen.
Das neue RTVG bringt auch die seit langem geforderte Gleichberechtigung der Regionalfernsehen bei der Weiterverbreitung der Programme auf den Kabelnetzen (so genannte "Must-carry-rule").
Das im Gesetz vorgesehene Empfangsgebühren-Splitting für alle konzessionierten TV-Veranstalter wird im Grundsatz als richtig und angemessen erachtet. Statt in Form einer Zahl ("höchstens vier Prozent") sollte der Anteil an den Empfangsgebühren, welcher für das Splitting insgesamt zur Verfügung steht, indessen in Form einer Bandbreite (z. B. 3 bis 5 Prozent) formuliert werden. Damit liesse sich den allenfalls wechselnden Gegebenheiten besser Rechnung tragen. Gleichzeitig könnten die Nutzniesser von Empfangsgebühren-Anteilen aber mit einer klaren Grössenordnung rechnen und entsprechend disponieren.
Im Gesetzesentwurf wird zwar richtigerweise auf die Nennung einer Zahl von künftigen TV-Veranstaltern mit Anspruch auf einen Gebührenanteil - gemeint sind damit konzessionierte Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag - verzichtet. Im erläuternden Bericht ist jedoch von "nicht mehr als zehn bis höchstens zwölf" die Rede. TELESUISSE erachtet diese Vorgabe aus zwei Gründen als unnötig und als zu einschränkend: Zum einen ergibt sich die Anzahl der sog. "Splittingkonzessionäre" aus der noch nicht erfolgten Definition der künftigen Versorgungsgebiete von selbst. Diese hat nach politisch, kulturell und wirtschaftlich sinnvollen Gesichtspunkten zu erfolgen. Zum andern sind die spezifisch schweizerischen Besonderheiten wie Berg- bzw. Grenzgebiete, Sprachminderheiten, Zweisprachigkeit usw. zu berücksichtigen. TELESUISSE vertritt in diesem Zusammenhang aber auch die Meinung , dass die Frage der so genannten "Medienkonzentration" nicht im RTVG sondern im Kartellgesetz geregelt werden sollte.
Die im neuen RTVG vorgesehene Lockerung der Werbe- und Sponsoring-Bedingungen für konzessionierte TV-Veranstalter, welche Empfangsggebühren-Anteile erhalten, wird vom Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen ausdrücklich begrüsst. TELESUISSE hofft, dass die eidgenössischen Räte diesem ersten Schritt zur Liberalisierung auch den zweiten folgen lassen und die Anliegen der Parlamentarischen Initiative von Ständerat Carlo Schmid bei der Gesetzesberatung - samt der politischen Werbung auf regionaler Ebene - übernehmen und die Werbebestimmungen an das EU-Niveau anpassen. Diese Detailbestimmungen gehören allerdings nicht ins RTVG sondern - analog zur Heilmittelwerbung - in die entsprechenden Gesetze. Für nicht konzessionierte TV-Veranstalter sollten hingegen die gleichen gesetzlichen Regeln gelten wie für andere Werbeträger.
Was schliesslich die Forschung betrifft, ist TELESUISSE explizit der Meinung, dass diese von der SRG unabhängig erfolgen und über einen Vorabzug aus dem Total aller Empfangsgebühren bezahlt werden muss. Sinnvolle und vergleichbare Forschungsergebnisse sind allerdings nur möglich, wenn die Konzessionsgebiete der Regionalfernsehen mit einer genügend grossen Zahl von Telecontrol-Geräten ausgestattet werden.
Ebenfalls über einen Vorabzug aus dem Gesamtertrag der Empfangsgebühren ist die technische Programmverbreitung (Heranführung und terrestrische Verbreitung) zu finanzieren.
Wie schon in der ersten Kurzbeurteilung des Gesetzesentwurfs vom 18.12.02 weist TELESUISSE abschliessend darauf hin, dass die erkennbar gute Absicht zur Schaffung einer vernünftigen und überlebensfähigen regionalen TV-Landschaft in der Schweiz mit der Abkehr vom bewährten dualen System im Radiobereich zunichte gemacht werden könnte. Nur mit einem im Gesetz verankerten Werbe- und Sponsoring-Verbot in den Radioprogrammen der SRG kann ein "Kuhhandel" - Radiowerbung gegen TV-Gebührensplitting - verhindert werden.
Die Entwicklungs- und Entfaltungschancen, die das neue Gesetz den Regionalfernsehen eröffnet, würden auch stark vermindert, wenn nicht alle konzessionierten TV-Veranstalter - also auch die Regionalfernsehen -diskriminierungsfrei und von Beginn weg an der digitalen Programmverbreitung (DVB-T) beteiligt werden.
Anmerkung:
Dem Verband der Schweizer Regionalfernsehen, TELESUISSE, gehören derzeit die folgenden 18 Mitglieder an: Canal Alpha (Cortaillod), Canal Nord Vaudois (Yverdon), Canal 9 (Sierre), ICI-Télévision (Vevey), Intro-TV (Zuchwil), Schaffhauser Fernsehen, TeleBärn, TeleBasel, TeleBielingue (Biel-Bienne), TeleM1 (Aarau), TeleOstschweiz (St. Gallen), TeleSüdostschweiz (Chur), TeleTell (Rotkreuz), TeleTicino (Melide), TeleTop (Frauenfeld), TeleZüri, TV Léman bleu (Genève) und TVRL Télé Lausanne
Kontakt:
Ständerat Filippo Lombardi (Präsident TELESUISSE)
Telefon +41/79/620'64'65 (i/f/d)
Markus Ruoss (Vizepräsident)
Telefon +41/79/211'64'44 (d)
Claude-Alain Stettler (Vorstandsmitglied)
Telefon +41/79/418'04'10 (f)
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