Swiss Leaders / Schweizer Kader Organisation SKO
SKO-Verbandsleitung: JA zu den bewährten Bilateralen Verträgen
Zürich (ots)
Für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz wird die Abstimmung vom 8. Februar über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit zukunftsweisend sein. Die SKO-Verbandsleitung (VL) hat seit Beginn den bilateralen Weg immer als den, unter den aktuellen Rahmenbedingungen, besten Weg für die Schweiz unterstützt. Es ist daher naheliegend, dass auch zu dieser Fortführung und Erweiterung der Bilateralen Verträge eine einstimmige JA-Parole der SKO vorliegt. Dies vor allem um die Schweizer Arbeitsplätze zu sichern und um Schweizer Kaderleuten einen freien Zugang zum Europäischen Arbeitsmarkt zu garantieren.
Im Hinblick auf die enge Verflechtung der Schweiz mit Europa freut sich die Verbandsleitung der SKO über die bisherige, deutliche Unterstützung des bilateralen Wegs der Schweiz durch die StimmbürgerInnen in mittlerweile vier Abstimmungen.
Von grösster Bedeutung wird aber nun ein erneutes JA am 8. Februar sein zur Fortführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Ein allfälliges Nein erachtet die SKO-VL als sehr gefährlich, denn die EU würde mit grosser Wahrscheinlichkeit Neuverhandlungen des gesamten Paketes der Bilateralen verlangen. Wie kurz dabei die Spiesse der Schweizer Unterhändler visavis 27 EU-Staaten wären, ist relativ einfach vorstellbar. Das heisst: es wäre mit Sicherheit mit schlechteren Lösungen für die Schweiz zu rechnen.
Ein Nein könnte daher nicht nur die Gefährdung des gesamten Wegs der bilateralen Verträge bedeuten, sondern sehr rasch auch eine akute Gefährdung von Schweizer Arbeitsplätzen, v.a. durch die verstärkte Auslagerung der Produktion in EU-Länder. Damit würden die Unternehmen drohende Einschränkungen für Schweizer Exporte umgehen.
Fazit: Die SKO empfiehlt insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen aber auch aus der Einsicht, dass die Schweiz keine Insel ist, ein klares JA am 8. Februar zur Fortsetzung der bewährten Bilateralen Verträge und zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien.
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