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economiesuisse: Gentechnik-Gesetz stärkt den Wirtschaftstandort Schweiz

Zürich (ots)

Am 1. Januar 2004 tritt das vom Parlament im
vergangenen Jahr verabschiedete Gentechnik-Gesetz (GTG) für die
Anwendung im Ausserhumanen Bereich in Kraft. Die Wirtschaft hat
dieses wichtige Gesetz in seiner Entstehung unterstützt und ist froh,
dass nun die Anwendung der Gentechnik in der Schweiz
verantwortungsvoll praktiziert werden kann.
Mit dem neuen Gentechnik-Gesetz erhält die Schweiz eines der
strengsten Gesetze der Welt. Es schützt Menschen, Tier und Umwelt vor
Missbräuchen der Gentechnologie. Gleichzeitig wird auch die
Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet.
Insbesondere erhält das GTG als neues Element eine verschärfte
Regelung der Haftpflicht mit im Vergleich zu heute längeren
Verjährungsfristen (3 bzw. 30 Jahre statt 1 bzw. 10 Jahre). Überdies
wird der Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte
Organismen gewährleistet.
Die Biotechnologiebranche zählte auch 2003 zu den
wachstumsstärksten Branchen des Landes. Die Produktion wurde erhöht,
neue Arbeitsplätze wurden geschaffen. Die Schweiz besitzt die grosse
Chance, im internationalen Wettbewerb der Biotechnologie-Standorte in
der Spitzenklasse mitzuspielen. Dafür sind klare, verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, die Investitionen in den
Wirtschaftsstandort Schweiz erleichtern. Das neue Gentechnik-Gesetz
stellt wichtige Weichen für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts
Schweiz.
Die Schweiz ist mit dem neuen Gentechnik-Gesetz bereit für die
Koexistenz, das heisst für ein Nebeneinander verschiedener
Technologien und Anbausysteme. economiesuisse ist überzeugt, dass
eine zukunftgerichtete Landwirtschaft, welche die modernsten
Technologien wie die Gentechnologie in ihre Überlegungen einbezieht,
den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt.

Kontakt:

economiesuisse
Verband der Schweizer Unternehmen
Hegibachstrasse 47
Postfach
CH-8032 Zürich
Urs Rellstab
Mobile: +41/79/669'56'10
Internet: http://www.economiesuisse.ch

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