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economiesuisse - CO2-Gesetz: mehr Raum für freiwillige Massnahmen
economiesuisse weist komplizierte und kostspielige Elemente der Revision zurück

Zürich (ots)

Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung
gegebene Revision des CO2-Gesetzes vermag nur teilweise zu 
befriedigen. Erfreulich ist, dass der Bundesrat nach wie vor 
freiwillige Massnahmen zum Klimaschutz vorsieht. Auch die 
Möglichkeit, Treibhausgasemissionen im Ausland zu reduzieren, wird 
grundsätzlich begrüsst. Klar abgelehnt werden jedoch die 
einschneidenden und kostentreibenden Massnahmen für energieintensive 
Verbraucher. Eine Absage erhalten auch die Pläne zur Teilzweckbindung
der Abgabe, da deren Verfassungsmässigkeit und Wirkung fragwürdig 
erscheint.
economiesuisse begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen 
der Vernehmlassung zu mehreren Optionen der Revision des CO2-Gesetzes
Stellung nehmen zu können. Bei der Variante 1 "Verbindliche 
Klimaziele" ist erfreulich, dass der Bundesrat primär eine 
realistische Zielsetzung von minus 20 Prozent Emissionen gegenüber 
1990 vorschlägt, wie sie auch in der EU vorgesehen ist. Ebenfalls 
positiv zu werten ist das in dieser Variante enthaltene Prinzip der 
freiwilligen Massnahmen. Dieses muss aus Sicht der Wirtschaft jedoch 
wesentlich besser im Gesetz verankert werden. Variante 2 
"Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität" weist in die richtige 
Richtung, indem Klimaschutzmassnahmen dort umgesetzt werden können, 
wo sie am kostengünstigsten sind. Allerdings muss dieses Konzept 
weiter entwickelt und praxistauglicher ausgestaltet werden. Immerhin 
sind die jährlichen Einnahmeausfälle des Bundes bei Variante 2 rund 
100 Mio. Franken tiefer.
Besonders stossend sind die neuen Bestimmungen für die 
energieintensive Industrie. Die Pflicht zur Ersteigerung von 
Emissionsrechten dürfte für viele Unternehmen existenzbedrohend sein.
Auch die Bestrafung von Unternehmen, die ihre Emissionen für die 
Befreiung von der CO2-Abgabe nicht genügend senken können, wirkt 
drakonisch und ist eine nachträgliche Abkehr von dem erst kürzlich 
eingeführten Befreiungssystem. Diese Kehrtwende widerspricht der 
bewährten Kooperation von Wirtschaft und Staat. Abzulehnen ist im 
Weiteren auch die Zweckbindung der Erträge für Ausgaben im 
Gebäudebereich. Diese ist sowohl mangels Verfassungsgrundlage als 
auch wegen des Risikos hoher Mitnahmeeffekte abzulehnen.
Aus Sicht der Wirtschaft muss die komplizierte und zum Teil 
äusserst wirtschaftsfeindliche Vorlage grundlegend überarbeitet und 
auf wenige wirksame  Massnahmen reduziert werden. Den freiwilligen 
Massnahmen der Wirtschaft ist dabei wesentlich mehr Gewicht zu geben.

Kontakt:

Urs Näf
Telefon: 076 330 2556

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