economiesuisse - CO2-Gesetz: mehr Raum für freiwillige Massnahmen
economiesuisse weist komplizierte und kostspielige Elemente der Revision zurück
Zürich (ots)
Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Revision des CO2-Gesetzes vermag nur teilweise zu befriedigen. Erfreulich ist, dass der Bundesrat nach wie vor freiwillige Massnahmen zum Klimaschutz vorsieht. Auch die Möglichkeit, Treibhausgasemissionen im Ausland zu reduzieren, wird grundsätzlich begrüsst. Klar abgelehnt werden jedoch die einschneidenden und kostentreibenden Massnahmen für energieintensive Verbraucher. Eine Absage erhalten auch die Pläne zur Teilzweckbindung der Abgabe, da deren Verfassungsmässigkeit und Wirkung fragwürdig erscheint.
economiesuisse begrüsst grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zu mehreren Optionen der Revision des CO2-Gesetzes Stellung nehmen zu können. Bei der Variante 1 "Verbindliche Klimaziele" ist erfreulich, dass der Bundesrat primär eine realistische Zielsetzung von minus 20 Prozent Emissionen gegenüber 1990 vorschlägt, wie sie auch in der EU vorgesehen ist. Ebenfalls positiv zu werten ist das in dieser Variante enthaltene Prinzip der freiwilligen Massnahmen. Dieses muss aus Sicht der Wirtschaft jedoch wesentlich besser im Gesetz verankert werden. Variante 2 "Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität" weist in die richtige Richtung, indem Klimaschutzmassnahmen dort umgesetzt werden können, wo sie am kostengünstigsten sind. Allerdings muss dieses Konzept weiter entwickelt und praxistauglicher ausgestaltet werden. Immerhin sind die jährlichen Einnahmeausfälle des Bundes bei Variante 2 rund 100 Mio. Franken tiefer.
Besonders stossend sind die neuen Bestimmungen für die energieintensive Industrie. Die Pflicht zur Ersteigerung von Emissionsrechten dürfte für viele Unternehmen existenzbedrohend sein. Auch die Bestrafung von Unternehmen, die ihre Emissionen für die Befreiung von der CO2-Abgabe nicht genügend senken können, wirkt drakonisch und ist eine nachträgliche Abkehr von dem erst kürzlich eingeführten Befreiungssystem. Diese Kehrtwende widerspricht der bewährten Kooperation von Wirtschaft und Staat. Abzulehnen ist im Weiteren auch die Zweckbindung der Erträge für Ausgaben im Gebäudebereich. Diese ist sowohl mangels Verfassungsgrundlage als auch wegen des Risikos hoher Mitnahmeeffekte abzulehnen.
Aus Sicht der Wirtschaft muss die komplizierte und zum Teil äusserst wirtschaftsfeindliche Vorlage grundlegend überarbeitet und auf wenige wirksame Massnahmen reduziert werden. Den freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft ist dabei wesentlich mehr Gewicht zu geben.
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