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economiesuisse - Rechtssicherheit zentral
economiesuisse zum problematischen Vorgehen bei der Einigung mit den US-Behörden

Zürich (ots)

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Kern des
Bankkundengeheimnisses dem Schutz der finanziellen Privatsphäre 
dient. Es war und ist nie Ziel des Bankgeheimnisses, Steuerbetrug zu 
schützen. Und es ist klar, dass deshalb Steuerbetrug geahndet wird. 
Die Schweiz hat grösstes Interesse an einem sauberen Finanzplatz und 
einer griffigen Finanzmarktaufsicht. Die Einigung zwischen der UBS 
und dem US-Justizministerium wirft aber ernsthafte rechtsstaatliche 
Fragen auf.
economiesuisse geht aufgrund der bekannten Informationen davon 
aus, dass bei den fraglichen Fällen klare Hinweise auf Steuerbetrug 
vorliegen. In dieser Situation bietet nach geltendem Recht das 
Bankkundengeheimnis  korrekterweise keinen Schutz. Materiell 
erscheint daher die Übermittlung von Informationen berechtigt. 
Hingegen höhlt das gewählte Vorgehen den Rechtsschutz und damit 
Grundrechte aus. Zwischen den USA und der Schweiz bestehen 
verbindliche Vereinbarungen, die völkerrechtlich zu beachten sind.  
Es ist befremdend, dass zwischen befreundeten Staaten der 
rechtsstaatliche Weg durch die USA ausgehebelt wird. Der Entscheid 
des Bundesverwaltungsgerichts hätte abgewartet werden müssen.
Es ist problematisch, dass mit dem Nachgeben der  FINMA auf den 
Druck der USA die Möglichkeit einer Beschwerde gegen den Entscheid 
der Eidg. Steuerverwaltung ausser Kraft gesetzt wird. Der Dachverband
der Schweizer Wirtschaft erwartet von den Bundesbehörden, dass sie 
inskünftig die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien als 
zentralen Standortvorteil der Schweiz vollumfänglich wahren.

Kontakt:

Christoph Schaltegger
Telefon: 044 421 35 09
Email: christoph.schaltegger@economiesuisse.ch

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