economiesuisse - Nötige Schuldenbremse in der Invalidenversicherung Gemeinsamer Vorschlag von Arbeitgeberverband, economiesuisse und Gewerbeverband
Zürich (ots)
Die IV erwirtschaftet jedes Jahr ein Defizit von über einer Milliarde Franken. Ihre Schulden gegenüber der AHV sind mittlerweile auf fast 14 Milliarden Franken gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Nachhaltigkeitsregel nach dem Vorbild der bewährten Schuldenbremse nötig. Dazu haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband im Rahmen der Vernehmlassung zur IV-Revision 6b einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet.
Die Schweiz setzt die Schuldenbremse seit dem Jahr 2003 in der Finanzpolitik erfolgreich ein. Diese hat deshalb auch im Ausland Vorbildcharakter. Nun gilt es, dieses erfolgreiche Instrument auf zusätzliche Bereiche auszuweiten. Insbesondere im Sozialversicherungsbereich herrscht dazu grosser Handlungsbedarf. So gehen die aktuellen Prognosen bei der Invalidenversicherung (IV) von einem anhaltenden, strukturellen Defizit aus. Kann dieser Trend nicht gestoppt werden, wird der IV-Fonds innerhalb weniger Jahre aufgebraucht sein.
Das Zeitfenster der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung (2011 bis 2018) muss deshalb dazu genutzt werden, um mit der 6. IV-Revision die Versicherung zu sanieren und ihr finanzielles Gleichgewicht danach durch eine Nachhaltigkeitsregel im Sinne der Schuldenbremse sicherzustellen. Die Nachhaltigkeitsregel soll die nötigen Massnahmen bei Unterschreiten gewisser Schwellenwerte automatisch einleiten. Diese müssen sich an den vorhandenen Mitteln orientieren. Je früher solche Korrekturen greifen, umso weniger drastisch müssen sie ausfallen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband, economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband haben einen gemeinsamen Vorschlag für einen solchen Interventionsmechanismus ausgearbeitet. Dieser zielt, im Gegensatz zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten, auf eine ausschliesslich ausgabenorientierte Intervention ab. Statt starrer Rentenkürzungen sieht der gemeinsame Vorschlag aber vor, dass die allfälligen Rentenanpassungen sich nach dem jeweiligen Defizit richten. Auf diese Weise kann - im Unterschied zu den Vorschlägen des Bundesrats - auch ein Übersteuern der Massnahme verhindert werden. Dieser Mechanismus ist der Kernpunkt des gemeinsamen Vorschlags der Wirtschaft, der den Geist der Schuldenbremse auf die Invalidenversicherung überträgt.
Kontakt:
economiesuisse:
Dr. Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung
079 202 48 65; pascal.gentinetta@economiesuisse.ch
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Thomas Daum, Direktor
079 438 06 61; daum@arbeitgeber.ch
Schweizerischer Gewerbeverband
Hans-Ulrich Bigler, Direktor
079 285 47 09; h.bigler@sgv-usam.ch