euro adhoc: Fusion/Übernahme/Beteiligung
Eintrag des Übertragungsbeschlusses
der Bayer Schering Pharma AG in Handelsregister
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Squeeze-out
25.09.2008
Das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg hat heute den Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Januar 2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bayer Schering Pharma AG, Berlin, auf die Bayer Schering GmbH, Leverkusen, (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 98,98 je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bayer Schering Pharma AG auf die Bayer Schering GmbH übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre verbriefen damit allein den Anspruch auf die oben genannte Barabfindung.
Die Notierung der Bayer Schering Pharma AG wird in Kürze eingestellt.
Berlin, den 25.09.2008
Der Vorstand Bayer Schering Pharma AG
Rückfragehinweis:
Denise Rennmann
Leiterin Global Media Relations
Bayer Schering Pharma AG
Tel.: +49(0)30 468 12066
Fax: +49(0)30 468 18195
E-Mail: denise.rennmann@bayerhealthcare.com
Branche: Pharma
ISIN: DE0007172009
WKN: 717200
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Regulierter Markt
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