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euro adhoc: ABIT AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Weg frei für Verschmelzung von ABIT AG und GFKL Financial Services AG

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
14.08.2006
Die ABIT AG hat am heutigen Tag den Beschluss des Oberlandesgerichts
Düsseldorf über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der
Anfechtungskläger gegen den nach § 16 Abs. 3 UmwG ergangenen
Freigabebeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005
erhalten. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist
rechtskräftig. Damit ist die auf den Hauptversammlungen beider
Gesellschaften im Juni 2005 beschlossene Verschmelzung der ABIT AG,
Meerbusch, auf die GFKL Financial Services AG, Essen, gegen die
einzelne Anfechtungsklagen von ABIT-Aktionären eingereicht worden
waren, freigegeben. Die Eintragung der Verschmelzung in dem für die
GFKL Financial Services AG zuständigen Handelsregister des
Amtsgerichts Essen ist beantragt.

Rückfragehinweis:

Herr Sven Kamerar
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 (0)2150 9153 201
E-Mail: investor@abit.de

Branche: Software
ISIN: DE0005122501
WKN: 512250
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr

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