Eidg. Spielbankenkommission ESBK
ESBK zieht Bilanz
(ots)Bern, 24. Juni 2005. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht insgesamt eine positive Bilanz ihrer Aufsichtstätigkeit im Jahr 2004. Die Spielbanken nahmen die Auflagen von Gesetz und Verordnungen ernst und arbeiteten professionell. Die ESBK hat Ab- gaben in der Höhe von 372 Mio. Franken zugunsten der AHV und der Kantone erhoben. Sie hat 260 Strafentscheide gefällt.
Die Aufsicht über die Spielbanken durch die Eidgenössische Spielbanken-kommission (ESBK) im Jahr 2004 ergab das Bild professionell arbeitender Casinos. Im Berichtsjahr wurden 51 Inspektionen durchgeführt. Die ESBK musste lediglich kleinere Verstösse feststellen. Materielle Gesetzesverlet-zungen hatte sie nicht zu beanstanden.
Vorjahresergebnisse deutlich übertroffen Die Casinos spielten insgesamt CHF 769 Mio. ein. Das Resultat konnte im Vergleich zum Vorjahr um CHF 208 Mio. (37 %) gesteigert werden. Die Erträge aus der Spielbankenabgabe sind damit ebenfalls angestiegen. Die Einnahmen zugunsten der AHV und der Kantone betrugen insgesamt rund CHF 372 Mio., was einem noch um die Effekte der Progression verstärk-ten - Zuwachs von CHF 111 Mio. (43 %) entspricht.
Verbesserte Rahmenbedingungen Gestützt auf die in den ersten Betriebsjahren der Spielbanken gemachten Erfahrungen hat die ESBK die Vollzugsverordnungen zum Spielbankenge-setz revidiert, um die Bestimmungen anzupassen und zu präzisieren. Neue Geschicklichkeitsspielautomaten Zum Auftrag der ESBK gehört es ebenfalls, jene Automaten zu bezeichnen, welche die Anforderungskriterien an echte Geschicklichkeitsspielautomaten erfüllen. Bis Ende der Berichterstattungsperiode wurden insgesamt 49 Ge-suche geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurden 11 Automaten als Ge- schicklichkeitsspielautomaten qualifiziert.
Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Im Jahr 2004 hat die ESBK 108 Strafverfahren wegen illegalen Glücks- spiels eröffnet und 260 Strafentscheide gefällt. Per Ende des Jahres 2004 waren noch 319 Strafverfahren hängig. Von den eröffneten Strafverfahren betreffen 15 den Betrieb einer bzw. die Werbung für eine Internetspielbank. In den übrigen Fällen handelt es sich überwiegend um Vorfälle innerhalb von Restaurants, Spielsalons oder Clubs.
Weitere Auskünfte: Jean-Marie Jordan, Direktor des Sekretariates ESBK, Tel. 031 323 12 05