Verbieten oder schützen? - Das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten?
Bern (ots)
Die Krebsliga Schweiz will die Arbeitgeber auf ihre Verantwortung hinweisen. Deshalb unterstützt sie die heutige Stellungnahme der AT.
Während einige Arbeitgeber schon Massnahmen getroffen haben, um Arbeitnehmende vor Passivrauch zu schützen, warten andere noch zu, insbesondere die Gastwirte. Dennoch haben alle Angestellten ein Recht auf Schutz, egal, ob sie im Verkauf oder im Gastgewerbe arbeiten. Neue Umfragedaten zeigen, dass eine Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sogar rauchende, in rauchfreien Räumen arbeiten möchten.
Auf www.at-schweiz.ch findet man die Fakten dazu. Die Krebsliga Schweiz, eine Kooperationspartnerin der AT, unterstützt diese Aussagen vorbehaltlos. Letztlich geht es in Sachen Tabakkontrollpolitik darum, dass Arbeitgeber, der Staat, Verbände und Wirte ihren Pflichten nachkommen und das Arbeitsgesetz konsequent umzusetzen. Zur Erinnerung: "Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtraucher nicht durch das Rauchen anderer Personen beeinträchtigt werden", hält Artikel 19 des Arbeitsgesetzes fest.
Die schädlichen Auswirkungen des Tabaks auf Raucher und Passivraucher sind bewiesen. Eine Mehrheit der Bevölkerung raucht nicht. Die meisten Raucherinnen und Raucher wollen sich vom blauen Dunst verabschieden. Geben wir ihnen eine Chance, indem wir mehr rauchfreien Raum schaffen. Die Krebsliga Schweiz setzt sich vollumfänglich für den Schutz vor dem Passivrauchen ein.
Die Krebsliga Schweiz (KLS) ist eine privatrechtlich geführte nationale Organisation und dem Gemeinwohl verpflichtet. Die KLS ist als Verband organisiert und vereinigt zwanzig kantonale und regionale Ligen. Sie wird vorwiegend durch Spenden finanziert und arbeitet in der Forschung, in der Krebsprävention und für die Unterstützung Kranker. Die KLS mit Hauptsitz in Bern wurde 1910 gegründet und beschäftigt zur Zeit 71 Mitarbeitende..
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