Berner Ärztegesellschaft vor Bundesgericht abgeblitzt
Bern (ots)
Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern hat mit einem gegen die CSS Versicherung angestrengten Verfahren den Versuch unternommen, von der CSS auf superprovisorischem Weg eine Berichtigung zu verlangen. Die CSS hatte den ambulanten Leistungserbringern (Ärzten) am 24. Juni 2005 mitgeteilt, dass sie auch in sogenannten Tiers-Garant-Kantonen mit der CSS individuell den Tiers Payant (direkter Rechnungsaustausch) vereinbaren dürfen. Mit der elektronischen Abrechnung im Tiers-Payant-System liessen sich administrative Kosten in Millionenhöhe einsparen.
Das EVG in Luzern hat nun mit Entscheid vom 24. August 2005 diesen Versuch der Berner Ärztegesellschaft abgewiesen. Die Mitteilung der CSS an die ambulanten Leistungserbringer vom 24. Juni ist daher nach wie vor korrekt.
Die CSS Versicherung ist mit 1,2 Millionen Versicherten der zweitgrösste Schweizer Krankenversicherer und führende Krankenversicherer in den Bereichen Familien und Unternehmen.
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Thomas Räber, Leiter Recht&Compliance
Tel. +41/58/277'14'78
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