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Steigende Gebühren für Arzneien der Komplementärmedizin - Swissmedic Anhörungsverfahren zu Verordnungen der Komplementärmedizin beendet

Das Heilmittelgesetz verpflichtet Swissmedic, Arzneimittel der
Komplementärmedizin nach einem vereinfachten Verfahren zuzulassen.
Verordnungsentwürfe der Heilmittelbehörde Swissmedic sehen nun vor,
die Zulassungsbedingungen weiter zu erhöhen. Eine Erhöhung der
Arzneimittelsicherheit ist aus Sicht der Ärzte und Hersteller nicht
nötig. Komplementärmedizinische Arzneimittel sind seit Jahren im
Markt und haben kaum zu Beanstandungen geführt. Im Zentrum der Kritik
steht die neue Gebührenverordnung: Swissmedic plant, die Preise für
die Zulassungen massiv zu erhöhen. Als Folge sinkt die
Arzneimittelvielfalt: die Hersteller müssen Stellen streichen und ein
Schwarzmarkt entsteht, der sich der Kontrolle von Swissmedic
entzieht. Es ist undenkbar, den Preisanstieg von bis zu 20 Prozent
auf die PatientInnen abzuwälzen. Der Schweizerische Verband für
Komplementärmedizinische Heilmittel SVKH fordert von Swissmedic, die
Verordnungen praxisgerecht zu ergänzen und die Zulassungspreise dem
Aufwand anzupassen.
Die staatliche Zulassungsbehörde Swissmedic hat Entwürfe von neuen
Verordnungen der Komplementärmedizin in die öffentliche
Vernehmlassung geschickt. Die Eingabefrist endete am 16. September
2005. Der SVKH würdigt in seiner Stellungnahme die Bestrebungen von
Swissmedic, die Zulassung der Komplementärmedizin auf
Verordnungsstufe zu regeln. Auch anerkennt der SVKH, dass die Sektion
für Komplementär- und Phytoarzneimittel den Anliegen der Hersteller
einen Schritt entgegen gekommen ist. Der SVKH befürchtet aber, dass
sich Swissmedic der Konsequenzen der neuen Verordnungen zu wenig
bewusst ist. Die Heilmittelbehörde sieht vor, die Bedingungen für die
Arzneimittel-Zulassung im Vergleich zur aktuellen Regelung zu
erhöhen. Eine Steigerung der Arzneimittelsicherheit ist aus Sicht der
Ärzte und Patienten unnötig, da die Produkte kaum zu Beanstandungen
geführt haben und als sicher eingestuft werden. Auch steht die
Erhöhung der Zulassungsanforderungen im Widerspruch zu Artikel 16 des
Heilmittelgesetzes. Der Gesetzgeber verpflichtet Swissmedic,
Heilmittel der Komplementärmedizin nach einem vereinfachten Verfahren
zuzulassen.
Im Zentrum der Kritik steht die neue Gebührenverordnung:
Swissmedic sieht einen massiven Kostenanstieg vor. Berechnungen bei
den Herstellern komplementärmedizinischer Heilmittel haben ergeben,
dass der aktuelle Aufwand in einer Periode von fünf Jahren von
mehreren tausend Franken sprunghaft auf mehrere hunderttausend
Franken ansteigt. Die Preise vieler Heilmittel stiegen um mindestens
20 Prozent, würden die Verordnungen in der aktuellen Form umgesetzt.
Eine solche Preiserhöhung ist undenkbar und führt zu massiven
Sortimentsbeschränkungen. Klein- und Mittelbetriebe müssten Personal
entlassen oder die Geschäftstätigkeit aufgeben. Die Einschränkung des
Angebotes in der Schweiz fördert den Grau- und den Schwarzmarkt. Die
Arzneimittelsicherheit steht auf dem Spiel, wenn Swissmedic die
Kontrolle über einen Teil des einheimischen Angebots verliert.

Kontakt:

Walter Stüdeli
Geschäftsführer SVKH
Tel.: +41/31/560'00'24
Tel.: +41/79/330'23'46
E-Mail: walter.stuedeli@svkh.ch

Moritz Aebersold
Präsident SVKH
Tel. +41/61/705'23'55
E-Mail: maebersold@weldeda.ch

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