Bürokratischer Todesstoss für zahlreiche Komplementärarzneien
Bern (ots)
Swissmedic hat am 1. Oktober 2006 die neuen Komplementärarzneimittel-Verordnungen in Kraft gesetzt. Die Heilmittelbehörde setzt die Zulassungshürden und die Gebühren so hoch an, dass weit über Tausend bewährte Heilmittel vom Markt genommen werden müssen. Das von Swissmedic gewählte Verfahren ist komplex, bürokratisch und teuer. Es widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, der im Heilmittelgesetz für die Arzneien der Komplementärmedizin ein vereinfachtes Zulassungsverfahren festlegt. Das Ausmass der Einschränkungen zeigen die Berechnungen von vier Herstellern: Die Gebühren der Zulassung steigen in einem Zeitraum von fünf Jahren für so genannt notifizierte Heilmittel ohne Indikation von 4'000.- Franken auf 900'000.- Franken. Hinzu kommen die umsatzabhängigen Verkaufsgebühren und die Zulassungskosten von zugelassenen Heilmitteln mit Indikation (Arzneimittel-Spezialitäten). Allein die vier Hersteller müssen 1'370 Heilmittel vom Markt nehmen. Beim individualisierten Therapieansatz der Komplementärmedizin kann mit jedem Heilmittel, das nicht mehr zur Verfügung steht, eine spezifische Krankheit eines Patienten weniger behandelt werden. Der SVKH fordert, dass der Gesetzgeber das Heilmittelgesetz konkretisiert, damit die Arzneimittelvielfalt wieder aufgebaut und gesichert werden kann
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