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ACS: Vernehmlassung zum Thema Klimarappen, eine unnötige Verzögerung

Bern (ots)

Der Automobil Club der Schweiz (ACS)  hat mit
Bedauern vom Entscheid des Bundesrates Kenntnis genommen, 4
verschiedene Varianten zur CO2 Reduktion in die Vernehmlassung zu
schicken. Mit dem Konzept der Einführung des freiwilligen
Klimarappens auf Treibstoffen würde ein System zur Verfügung stehen,
das sofort umgesetzt werden könnte, gemäss einer Studie des Bundes
grosse Wirkung erzielen würde und wirtschaftsverträglich ist. Mit der
Evaluation von Varianten im Rahmen einer Vernehmlassung wurde die
Chance verpasst, mit einer freiwilligen Massnahme bei der CO2
Reduktion rasch optimale Resultate zu erzielen.
Unverständlich ist der Entscheid des Bundesrates insbesondere
auch, weil das CO2 Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass die Ziele
primär durch freiwillige Massnahmen zu erreichen sind. Das
vorgeschlagene Konzept des Klimarappens ist eine innovative und zu
den von der Schweiz akzeptierten Kyoto- Protokollen konforme Lösung.
Einmal mehr ist es offenbar leider nicht möglich, einen
ideologiefreien und lösungsorientierten Weg einzuschlagen. Statt
dessen werden Massnahmen favorisiert und geprüft, mit welchen wir
Schweizer uns selber bestrafen. Massnahmen, die zudem wenig wirksam
sind und grosse negative Auswirkungen auf die Bundeskasse und die
Wirtschaft haben würden.
Hintergrund
Anders als Umweltgifte oder Luftschadstoffe haben Treibhausgase
eine globale Wirkung. Es ist daher klimatechnisch unbedeutend, ob CO2
in der Schweiz oder irgendwo sonst auf der Welt eingespart wird. Das
Kyoto-Protokoll hat deshalb für Projekte zur CO2-Reduktion im Ausland
die flexiblen Mechanismen geschaffen. Dahinter steht der Gedanke,
dass Investitionen zum Klimaschutz dort getätigt werden sollen, wo
sie die grösste Kostenwirksamkeit aufweisen.
Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls international
verpflichtet, ihren Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Das
CO2-Gesetz konkretisiert diese Ziele. Im Treibstoffbereich soll der
CO2-Ausstoss bis zum Jahr 2010 um 8% gesenkt werden.
Von der Vorgabe des CO2-Gesetzes ist die Schweiz heute weit
entfernt. Statt 8% unterhalb lagen 2002 die CO2-Emmissionen im
Verkehrsbereich mehr als 6% über dem Wert von 1990. Mit dem
Klimarappen kann die angestrebte Reduktion der CO2-Emissionen im
Bereich Treibstoffe sachgerecht und kostengünstig gewährleistet
werden.
Eine Studie des Bundes hat die Wirkungen einer CO2-Abgabe und des
Klimarappens einander gegenübergestellt. Dabei geht man davon aus,
dass eine CO2-Abgabe von 30 Rappen pro Liter Treibstoff notwendig
wäre, um die Ziellücke gleichwertig wie durch den Klimarappen
(freiwillige Abgabe von 1 - 2 Rp. Pro Liter) zu schliessen. Die
Studie kommt zum Schluss, dass das Konzept des Klimarappens gegenüber
einer CO2-Abgabe deutlich kostengünstiger und effizienter ausfällt.
Das CO2-Gesetz hält fest, dass die Einsparungen in erster Linie
durch freiwillige Massnahmen erreicht werden sollen. Zeichnet sich
ab, dass die freiwilligen Massnahmen nicht greifen, kann der Bund
frühestens ab 2004 eine Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger
erheben. Diese CO2-Abgabe würde maximal 210 Franken pro Tonne CO2
betragen, was eine Erhöhung der Treibstoffpreise um 50 Rappen pro
Liter zur Folge hätte.
Weitere Informationen zum Thema:www.co2-plattform.ch

Kontakt:

Automoblclub der Schwez (ACS)
Niklaus Zürcher, Direktor
Tel. +41/31/328'31'22

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