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ACS Automobil Club der Schweiz

Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)

Bern (ots)

Stellungnahme des Automobil Clubs der Schweiz zum
Vernehmlassungsbericht des Bundes
Der ACS begrüsst grundsätzlich das Vorhaben, durch
die Einrichtung eines Infrastrukturfonds die Finanzierung von
Verkehrsprojekten zu verstetigen. Die Einrichtung eines
Dringlichkeitsfonds als Übergangslösung lehnt er ab. Demgegenüber
erwartet er aber die rasche Einrichtung eines langfristig ausgelegten
Infrastrukturfonds, welcher die Grundsätze der Zweckbindung nicht
verletzt und dem nachweislich bestehenden Nachholbedarf bei der
Strasseninfrastruktur gerecht wird. Die Rückstellung der
Spezialfinanzierung Strassenverkehr soll bis auf eine angemessene
Schwankungsreserve in den Infrastrukturfonds umgeteilt werden.
Die im Vorschlag des Bundesrats vorgesehene Finanzierung von
S-Bahnprojekten aus für Projekte der Strasse zweckgebundenen Mitteln
lehnt der ACS als nicht verfassungsmässig in aller Klarheit ab. Die
neue Verfassungsbestimmung (Art. 86 Abs. 3 Bst. bbis) kann seines
Erachtens nicht so interpretiert werden, dass die Finanzierung von
reinen Eisenbahnprojekten möglich wird.
Aus dem Infrastrukturfonds sind in erster Linie die Fertigstellung
des Nationalstrassennetzes und die Erhaltung von dessen
Funktionalität zu finanzieren. Es ist eine Tatsache, dass der
Infrastrukturfonds aus den bestehenden Rückstellungen der
Spezialfinanzierung Strassenverkehr sowie zukünftigen Erträgen aus
zweckgebundenen Verbrauchssteuern auf Treibstoffen und der
Nationalstrassenabgabe geäufnet wird.
Der ACS ist auch damit einverstanden, dass eine Mitfinanzierung
von strassenbezogenen Infrastrukturprojekten in den Agglomerationen
(Strassen, Bus, Tram) mittels des Infrastrukturfonds erfolgt.
Voraussetzung dafür ist, dass bezüglich der einzusetzenden Mittel zum
Voraus ein vernünftiger Rahmen definiert und verbindlich festgelegt
wird.
Bezüglich der Finanzierung von reinen Schienenprojekten macht der
ACS darauf aufmerksam, dass durch die von den
Strassenverkehrsverbänden schon früher geforderte Aufnahme der
Hauptstrassenfinanzierung in den Infrastrukturfonds der allgemeine
Bundeshaushalt entlastet werden könnte. Diese Massnahme würde die
Finanzierung von reinen Schieneninfrastrukturprojekten wie z.B. der
S-Bahnen in Zürich und Genf über Leistungsvereinbarungen Bund - SBB
ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts ermöglichen.

Kontakt:

Niklaus Zürcher
Direktor ACS
Tel.: +41/31/328'31'22

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