Tous Actualités
Suivre
Abonner ACS Automobil Club der Schweiz

ACS Automobil Club der Schweiz

Stellungnahme ACS zu Sanierung Gotthard-Strassentunnel: Bundesrat für zweite Röhre
Realistische Beurteilung und vernünftiger Entscheid

Bern (ots)

Der Automobil Club der Schweiz (ACS) begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, vor der erstmals durchzuführenden Gesamtsanierung des Gotthardstrassentunnels den bestehenden Sicherheitsstollen zu einer zweiten Röhre auszubauen. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass die wichtigste Strassenverbindung in den Tessin während der für die Sanierung erforderlichen Totalsperrung von 900 Tagen nicht unterbrochen werden muss. Eine Vollsperrung des bestehenden Tunnels während mehreren Jahren hätte für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft gravierende Folgen und muss unbedingt verhindert werden. Die Realisierung einer zweiten Tunnelröhre am Gotthard ist nun so rasch als möglich in Angriff zu nehmen.

Die bestehende Röhre des Gotthardstrassentunnels muss zwingend komplett saniert werden. Es handelt sich um die erste Totalsanierung; allerdings ist klar, dass es sich dabei nicht um eine einmalige Aktion handeln wird. Im Abstand von rund 25 Jahren werden auch zukünftig entsprechende Arbeiten und Sperrungen erforderlich sein, was nur mit einer zweiten Röhre ohne einschneidende Konsequenzen möglich ist.

Im Auftrag von Bundesrat und Parlament entstanden in den letzten Jahren verschiedene Studien zur Durchführung und den Auswirkungen der anstehenden Totalsanierung des Gotthardstrassentunnels. Immer deutlicher zeichnete sich ab, dass die ebenfalls untersuchte Lösung mit einem provisorischen Bahnverlad nicht befriedigen kann. Wenn mit einem entsprechenden Bahnverlad die erforderliche Kapazität überhaupt bereitgestellt werden könnte, dann nur mit dem Einbezug von unverhältnismässig grossen und aufwendigen Verladeanlagen in den Kantonen Uri und Tessin. Zudem müsste der Verlad auch nachts erfolgen, wozu eine Lockerung des Nachtfahrverbots für den Schwerverkehr erforderlich wäre.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse macht der Bau der zweiten Röhre auch aus wirtschaftlichen Gründen mehr Sinn als die Finanzierung teurer Provisorien.

Der ACS begrüsst insbesondere auch den mit einer zweiten Röhre zu erzielenden Quantensprung in Sachen Sicherheit. Gemessen an den Verkehrsleistungen weist der doppelspurige, nicht richtungsgetrennte Gotthardstrassentunnel heute das grösste Unfallrisiko bzw. Gefahrenpotenzial aller Schweizer Nationalstrassentunnels auf. Dass einröhrige Tunnel mit Gegenverkehr punkto Unfallgefahr grundsätzlich schlechter abschneiden als Tunnel mit Richtungsverkehr ist durch wissenschaftliche Untersuchungen mehrfach bestätigt worden. Die richtungsgetrennte Verkehrsführung im Gotthardstrassentunnel ist deshalb keineswegs ein Luxus, sondern ein Standard, der im Rahmen der Sanierung unbedingt erreicht werden muss.

Kontakt:

Niklaus Zürcher
Direktor Automobil Club der Schweiz
Mobile: +41/79/341'01'67
E-Mail: nik.zuercher@acs.ch

Plus de actualités: ACS Automobil Club der Schweiz
Plus de actualités: ACS Automobil Club der Schweiz
  • 18.01.2012 – 14:13

    ACS: Autobahnvignette - Keine Preiserhöhung auf Vorrat!

    Bern (ots) - Der Automobil Club der Schweiz (ACS) begrüsst, dass der Bundesrat das Nationalstrassennetz den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen bzw. Bedürfnissen anpassen will. Damit bringt er klar zum Ausdruck, dass der Bund bereit ist, strassenseitig seine Verantwortung intensiver wahrzunehmen. Die angekündigte Preiserhöhung für die Autobahnvignette lehnt der ACS zum aktuellen Zeitpunkt ab. Das ...

  • 18.01.2012 – 13:56

    ACS: VCS-Initiative ohne Gegenvorschlag vors Volk!

    Bern (ots) - Der Bundesrat lehnt die VCS-Initiative "Für den öffentlichen Verkehr" als untaugliches Instrument zur Lösung der anstehenden grossen Probleme betreffend die Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur ab. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass er mit FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag unterbreitet, der nicht wesentlich von ...