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Automobil Club der Schweiz: Via Sicura - für eine rasche Beseitigung der Exzesse!

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Bern (ots)

Der Automobil Club der Schweiz (ACS) bedauert den heutigen Entscheid der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR), die längst fälligen Korrekturen an Via Sicura bzw. der entsprechenden SVG-Bestimmung nicht an die Hand zu nehmen. Damit werden die Automobilisten weiterhin kriminalisiert. Es braucht dringend Korrekturen an Via Sicura.

Aufgrund von Via Sicura bzw. seit Inkrafttreten der entsprechenden SVG-Bestimmung werden Automobilisten, die klar festgelegte Geschwindigkeitslimiten überschreiten, strenger bestraft als früher. Eine als Raserdelikt eingestufte Verkehrsregelverletzung wurde zum Verbrechen erklärt, um Extremfälle von Rasern zu bestrafen. Konkret sieht Art. 90 Abs. 4 SVG für die Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Damit wird die strafrechtliche Behandlung des Raserdelikts strenger geregelt als die Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB.

Eine Strafzumessung nach Massgabe des richterlichen Ermessens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände ist beim Raserdelikt derzeit nicht möglich. Dies kann im Einzelfall zu unverhältnismässigen Resultaten führen, was der Glaubwürdigkeit des Strafrechts und dem Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit abträglich ist.

Für den ACS hat die Verkehrssicherheit erste Priorität. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage von Via Sicura werden die Interessen der Automobilisten indes viel zu wenig berücksichtigt. Es werden z. T. unverhältnismässige Verschärfungen des Strassenverkehrsrechts postuliert, die die Automobilisten kriminalisieren und unter Generalverdacht stellen. Mit der Initiative von NR Fabio Regazzi soll den Gerichten und Verwaltungsbehörden wieder der nötige Spielraum bei der Strafzumessung von massiven Geschwindigkeitsdelikten erteilt werden. Zum grossen Bedauern des ACS wurde diese Chance vertan. Der Korrekturbedarf an Via Sicura ist gross!

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf 
gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur 
Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, 
sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus 
zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er 
widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere
Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der 
Strasse.

Kontakt:

Für weitere Informationen:
Mathias Ammann, Zentralpräsident Automobil Club der Schweiz (ACS)
Telefon: 079 300 54 45
E-Mail: mathias.ammann@acs.ch

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