Zürcher Oberrichter entwenden zwei Kinder aus einem Kinderheim
Zürich (ots)
Am Freitag, den 7. Januar haben Oberrichterin Frau Katzenstein und Oberrichter Herr Müller Jamie und Melissa eigenhändig an einen unbekannten Ort verbracht. Die Mutter haben sie über den Aufenthaltsort der Kinder im Unklaren gelassen und ihr kein Besuchsrecht zugestanden. Oberrichterin Katzenstein hinterliess der Kindsmutter dazu lediglich eine Nachricht auf der Combox.
Wir sind zutiefst empört über die inhumane Vollzugspraxis des Zürcher Obergerichtes, dessen Umgang mit grundlegenden Kinderrechten, und über die Untätigkeit aller involvierten Behörden (Vormundschaftsbehörde Zürich, Beistände, Kinderschutz). Sie nehmen ihre gesetzliche Verpflichtung nicht wahr, sich in höchster Priorität für die Interessen und das Wohl der beiden Kinder Jamie und Melissa Wood einzusetzen.
Die Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich (Oberrichterin A. Katzenstein, Oberrichter H.A. Müller) wird die Schweizer Kinder Jamie und Melissa Wood in den nächsten Tagen nach Australien ausschaffen. Die Verwaltungskommission setzt damit das Haager Übereinkommen gegen den in unserer Bundesverfassung und in der UNO-Kinderrechtekonvention verankerten Kindesschutz durch.
Die beiden Kinder werden höchstwahrscheinlich durch die Ausschaffung aus den folgenden Gründen auf das Schwerste psychisch traumatisiert werden:
1. Die beiden Schweizer Kinder hatten bereits in Australien unter den ungünstigen Familienverhältnissen gelitten. Im Juni 2001 kehrte die Mutter wegen längeren familiengerichtlichen Auseinandersetzungen in die Schweiz zurück. Der an den Vater gerichtete Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Melissa war nicht von der Mutter, sondern vom betreuenden Kinderarzt erhoben worden.
2. In die Schweiz zurückgekehrt, war ihr Leben in den folgenden 3 1/2 Jahren von der Angst geprägt, nach Australien zurückgeschickt zu werden. Die vergangenen 12 Monate haben Jamie und Melissa zur "Sicherstellung der Rückführung" in ein Kinderheim in Zürich verbracht. Dadurch ist den beiden Kindern die Mutter, ihre einzige Bezugsperson, von den Behörden vorsätzlich vorenthalten und entfremdet worden.
3. Bei Melissa liegt eine alarmierende psychische Belastung vor und sie braucht dringend Therapie. In den letzten zwei Wochen hat Melissa wiederholt äusserst ernst zu nehmende Gedanken des Sterbens-Wollens und der Selbsttötung geäussert. Eine Rückkehr nach Australien wird die psychische Verfassung von Melissa noch weit mehr beeinträchtigen.
4. Jamie leidet ebenfalls psychisch unter der Belastung und weist überdies eine schwere Spracherwerbsstörung auf. Seine sprachliche Kompetenz im Alter von 6 Jahren liegt um Jahre zurück. Die Rückkehr nach Australien in ein englischsprachiges Umfeld wird seine sprachliche Entwicklung auf das schwerste beeinträchtigen. Es besteht das Risiko, dass er nie eine ausreichende Sprachkompetenz erwerben kann, wenn er ganz neue Sprache erwerben muss.
5. Jamie und Melissa haben keine Bezugsperson in Australien. Die Kinder werden nach Auskunft der australischen Behörden nach ihrer Ankunft in Australien in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht. Die Kinder sind der englischen Sprache nicht mächtig.
6. Für Jamie ist der Vater eine unbekannte Person. Melissa verfügt noch über spärliche und psychisch belastende Erinnerungen an ihren Vater. Vom Western Australian Family Court wurde im 1. Juli 2002 festgestellt, dass der Vater nie eine signifikante Erziehungsfunktion ausgeübt hat. Nach der Trennung wurde dem Vater ein begleitetes Besuchsrecht zugestanden. Von Juni 2001 bis Februar 2004 hat der Vater keinen Kontakt zu den Kindern aufgenommen. Der Vater kann sich mit den Kindern sprachlich nicht verständigen.
7. Die Mutter, Schweizer Bürgerin, wird durch die Ausschaffung der Kinder durch die Verwaltungskommission genötigt, sich einem ausländischen Gericht auszuliefern, wenn sie ihre Kinder nicht im Stich lassen will. Sie wird bei einer Rückkehr nach Australien wegen Urkundenfälschung, die sie ausschliesslich im Interesse der Kinder beging, möglicherweise sofort in Untersuchungshaft gesetzt. Sie hat mit höchster Wahrscheinlichkeit mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von 2 Jahren zu rechnen (laut umfangreicher rechtlicher Abklärungen in Australien vom August 2004). Jamie und Melissa werden 2 oder mehr Jahre ohne ihre Mutter auskommen müssen.
Die beiden Kinder brauchen eine sofortige Normalisierung ihrer Lebenssituation und eine emotionale Beruhigung und keine ihre weitere Entwicklung schädigende aus kinderpsychologischer Sicht unverantwortliche Staatsintervention. Wenn einmal mehr das formale Recht des Staates in diesem unglaublichen Ausmass auf Kosten des Kindeswohl durchgesetzt wird, ist es nicht mehr weit bis zu einer Wiederholung von längst überwunden geglaubten dunklen Kapiteln der Kinderrechtsgeschichte (Stichwort "Kinder der Landstrasse"). Der Rechtsapparat unseres Staates vertritt seine rein formalistischen Interessen mit aller Vehemenz, niemand nimmt aber die Interessen der Kinder wahr.
Das höchste Gut von Jamie und Melissa ist die lebenswichtige Beziehung zu ihrer Mutter. Jede weitere Beeinträchtigung dieser Beziehung führt zu einer zusätzlichen gravierenden Beeinträchtigung des Kindeswohls. Dieses Gut der Kinder muss im schweizerischen Rechtssystem vorrangig geschützt und erhalten werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu bestehen: Artikel 13 und 20 des Haager Übereinkommens sowie die Artikel 3, 5, 9, 20 und 25 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes rechtfertigen, wie der Stadtammann des Zürcher Stadtkreises 6 bereits festgestellt hat, den Verzicht auf eine Rückschaffung. Es ist unverständlich, weshalb das Obergericht das Haager Übereinkommen auf Kosten der psychischen Gesundheit von Jamie und Melissa Wood durchsetzen will.
Prof. Dr. med. Remo H. Largo, Kinderarzt Dr. Heinrich Nufer, Kinderpsychologe Jacqueline Fehr, Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot Mangold, Nationalrätin Elsbeth Müller, UNICEF Stefan Blum, Rechtsanwalt
Kontakte: Prof. Dr. med. Remo H. Largo, Kinderarzt Mobile: +41/79 /746`67`41 Dr. Heinrich Nufer, Kinderpsychologe Tel: +41/1/261`24`13 Elsbeth Müller, Unicef Mobile: +41/79/218`24`50