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comparis.ch zu den gesetzlichen Anpassungen bei der Hausratversicherung - Versicherungen verweigern Kündigungsrecht

Zürich (ots)

So etwas gab es noch nie: Praktisch alle Versicherten haben jetzt die
einmalige Möglichkeit, ihre langjährigen Hausratversicherungsverträge
zu kündigen. Die gesetzlich verordnete Erhöhung des Selbstbehalts bei
der Elementarschadendeckung ermöglicht eine Kündigung per 31. Dezember 
2006. Eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei 
den 13 grössten Gesellschaften zeigt aber, dass die meisten
Versicherer den Kunden das Kündigungsrecht nicht gewähren wollen.
Dies widerspricht der Haltung des Bundesamts für
Privatversicherungen, gemäss dem eine Kündigung per Ende Jahr
explizit möglich ist.
Bei einer einseitigen Anpassung der Police seitens
der Versicherungsgesellschaft haben die Versicherten die Möglichkeit
den Vertrag zu kündigen. Üblicherweise ist dies bei Prämienerhöhungen
oder bei Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
der Fall. Darunter fallen grundsätzlich auch gesetzlich auferlegte
Änderungen. Per 1. Januar 2007 gibt es in der Hausratversicherung als
Folge der Unwetter vom Sommer 2005 verschiedene gesetzliche
Änderungen. Betroffen von den Anpassungen sind quasi alle der rund
2,2 Millionen Haushalte in der Schweiz.
Die bedeutendste Änderung betrifft den Selbstbehalt bei 
Elementarschadenereignissen (zum Beispiel Hochwasser oder
Sturmschäden) in der Hausratversicherung. Dieser wird ab 1. Januar
2007 - auch bei laufenden Verträgen - von 200 auf 500 Franken pro
Schadenfall erhöht. Gemäss Bundesamt für Privatversicherungen (BPV)
heisst dies, dass grundsätzlich alle Versicherten ihren
Hausratversicherungsvertrag per 31. Dezember 2006 kündigen können.
"Nicht gerade kundenfreundlich" 
Eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den 13
grössten Versicherungsgesellschaften zeigt nun aber auf, dass die
Mehrheit der Versicherungsgesellschaften ihren Kunden dieses Recht
nicht einräumen will. Alba, Allianz Suisse, Coop, Mobiliar, Nationale 
Suisse und Vaudoise stellen sich auf den Standpunkt, dass eine
Kündigung erst auf Ende des Versicherungsjahres zulässig sei. Dieses 
kann für jeden Versicherten individuell sein, je nachdem, wann der 
Vertrag abgeschlossen wurde.
"Weder konsumentenfreundlich, noch rechtlich haltbar", meint dazu 
Martin Scherrer, Bereichsleiter Banken und Versicherungen bei 
comparis.ch. "Diese Versicherungen handeln zuungunsten ihrer Kunden 
und entgegen der Haltung des Bundesamts für Privatversicherungen". 
Eine einseitige Verschlechterung der Vertragssituation ohne
gleichzeitiges Einräumen einer Kündigungsmöglichkeit sei unzulässig, 
zumal die Hausratversicherung nicht obligatorisch sei, so Scherrer.
Nur Winterthur, Zürich und Züritel sind kundenfreundlich und bieten 
ihren Kunden eine Kündigung per 31. Dezember 2006 an. Der
unverbrauchte Teil der bereits einbezahlten Prämie wird den
Versicherten in diesem Fall pro rata zurück erstattet.
Einig sind sich die Gesellschaften einzig in dem Punkt, dass nicht 
nur die von der Änderung betroffene Elementarschadenversicherung 
innerhalb der Hausratversicherung gekündigt werden kann, sondern die 
gesamte Hausratversicherung. Auch wer eine kombinierte Hausrat- und 
Privathaftpflichtversicherung hat, kann kündigen, hiess es auf 
Anfrage von comparis.ch.
Erhöhung auf Kunden abgewälzt 
Ebenfalls von Gesetzes wegen erhöht werden auf das kommende Jahr hin
die Prämiensätze für die Elementarschadendeckung. Dadurch finanzieren
die Versicherungsgesellschaften die Erhöhung der Deckungslimite für 
Elementarschadenfälle von 500 Millionen auf 2 Milliarden Franken. 
Diese wird in den meisten Fällen direkt an die Versicherten
weitergegeben. Einzig Coop und Winterthur kompensieren diese
zusätzlichen Kosten und erhöhen die Gesamtprämien nicht. Bei allen 
anderen angefragten Gesellschaften gibt es eine Prämienerhöhung. 
Dies ist ein weiterer Grund, weshalb auf Ende des Versicherungsjahres
die Hausratversicherung gekündigt werden kann. Wer nicht per 31.
Dezember 2006 wegen des erhöhten Selbstbehalts kündigt, hat per Ende
des individuellen Versicherungsjahres - ausser bei Winterthur - eine
zweite Chance.
Ausnahmen gibt es nur bei Helvetia und Basler: Die beiden 
Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren ihre AVB für 
die entsprechenden Verträge geändert. Darin haben sie sich explizit 
ausbedungen, dass eine Änderung der Police, die von Gesetzes wegen 
vorgenommen werden muss, kein Kündigungsgrund ist. Bei Basler kann 
man per 31. Dezember 2006 kündigen. Allerdings gilt dies nur für 
Versicherte, die weder ein "Haushalt-Kombi" noch ein Produkt der 
"KMU-Kombi-Linie" haben. Auf Ende des Versicherungsjahres sind bei 
Helvetia nur Policen kündbar, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen 
wurden. Wie man mit potenziellen Kündigungen per Ende 2006 aufgrund 
des erhöhten Selbstbehalts umgehen will, wird bei Helvetia derzeit 
noch geprüft.
Axa und Generali haben gegenüber comparis.ch die Auskunft
verweigert. Ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass der
Kundenservice dieser Gesellschaften zu wünschen übrig lässt? Sowohl
Axa als auch Generali werden von ihren Versicherten am wenigsten
häufig weiter empfohlen - dies zeigt die Kundenzufriedenheits-Umfrage
von comparis.ch. 1)
Wechseln lohnt sich 
Die Versicherten werden in diesen Tagen über die Erhöhung des
Selbstbehalts und die Prämienanpassungen bei der
Elementarschadendeckung von ihrer Gesellschaft schriftlich 
informiert. Dass die Erhöhung des Selbstbehalts ihnen das Recht gibt,
die Police auf den 31. Dezember 2006 zu kündigen, verschweigen die
Gesellschaften ihren Kunden allerdings wohlweislich. "Eine so
einfache Möglichkeit, auch aus den oft zehnjährigen Verträgen
auszusteigen, hat es noch nie gegeben", sagt Martin Scherrer von
comparis.ch. Wichtig bei einem Neuabschluss ist es, nur
Einjahresverträge zu akzeptieren. Werden längere Laufzeiten
offeriert, können die Versicherten auf einem jährlichen
Kündigungsrecht beharren.
Das jährliche Prämienvolumen der Hausratversicherungen beläuft sich 
auf rund 800 Millionen Franken. Die Hausratversicherungs-Vergleiche 
von www.comparis.ch zeigen, dass die Versicherten bei einem Wechsel 
zur jeweils günstigsten Versicherung rund 300 Millionen Franken 
sparen könnten.
Weitere Informationen: 
Martin Scherrer
Bereichsleiter Banken und Versicherungen
Telefon 044 360 52 62
E-Mail:  media@comparis.ch
Internet: www.comparis.ch
1) Siehe Medienmitteilung vom 5. September 2006 "Befriedigend, aber
noch nicht gut", abrufbar unter
http://www.comparis.ch/comparis/press/communique.aspx?ID=PR_Comm_Communique_060905

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