comparis.ch lanciert Service für Sterneintrag im Telefonbuch - Sterneintrag bietet neu besseren Schutz gegen Telefonwerbung
Zürich (ots)
Am 1. April treten die revidierten Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Die Revision verbessert den Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung für Personen mit einem Sterneintrag im Telefonbuch. Neu kann unter anderem auch der Bund gegen massive Verstösse gegen das UWG vorgehen. Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch bietet ab sofort einen Online-Service zur Überprüfung des Sterneintrags im Telefonbuch an.
Per 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Das neue UWG regelt in Artikel 3 Buchstabe u den Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung. Neu stellt die Missachtung eines entsprechenden Vermerks (Sterneintrag) einen Gesetzesverstoss dar. Für Personen, die keine Werbeanrufe erhalten möchten, bietet comparis.ch einen neuen Online-Service an. Damit kann man einerseits schnell und einfach prüfen, ob man bereits einen Vermerk im Telefonbuch hat. Andererseits kann man bei Bedarf einen Vermerk in die relevanten Verzeichnisse bei Local.ch und dem Schweizer Direktmarketing Verband eintragen, wenn man keine Werbeanrufe will.
«comparis.ch nimmt die Beschwerden von Konsumenten über unerwünschte Telefonwerbung sehr ernst und begrüsst darum die UWG-Revision», sagt Felix Schneuwly, Mediensprecher von comparis.ch. «Da einzelne Maklerfirmen sogar im Namen von comparis.ch die Konsumenten mit Werbeanrufen missbräuchlich belästigen, bieten wir einen Online-Service zum Sterneintrag an. Wettbewerb funktioniert nur, wenn Anbieter für ihre Produkte werben können. Aber die Werbeform muss auch akzeptiert sein, sonst schadet sie dem Wettbewerb.»
Spezielle Regelung für Krankenkassenwerbung wird überflüssig Mit der Revision des UWG wird auch eine separate Regelung der Telefonwerbung von Krankenkassen und Maklerfirmen unnötig. Auch Telefonwerbung für Zeitungsabos, Wein, Werbefahrten und Ähnliches nervt die Schweizerinnen und Schweizer mehrheitlich. Trotzdem plant der Bundesrat die Werbung durch Krankenkassen und Makler im Aufsichtsgesetz über die soziale Krankenversicherung zu regeln, wie der letzte Woche veröffentlichte Gesetzesentwurf zeigt. Im Gegensatz zu einer solchen Regelung gilt das revidierte UWG auch für Werbeanrufe für die Zusatzversicherung. «Dass man einen Werbeanruf als lästig empfindet, hängt nicht davon ab, ob es um den obligatorischen oder den freiwilligen Teil der Krankenversicherung geht, auch wenn es da einen juristischen Unterschied gibt», erklärt Schneuwly. «Darum ist eine Regelung im UWG optimal.» Dass eine Regelung nur für den obligatorischen Teil nicht zielführend ist, zeigen die Erfahrungen mit der Branchenvereinbarung von Santésuisse. Diese Vereinbarung soll Telefonwerbung (Kaltaquise) durch Krankenkassen und Makler reduzieren. Eine Analyse von comparis.ch hat jedoch gezeigt, dass trotzdem 70 Prozent der Bevölkerung von einer Krankenkasse oder einer Maklerfirma kontaktiert worden sind, und die Telefonwerbung nicht abgenommen hat. (1)
Bund erhält mehr Kompetenzen Die Revision des UWG sieht auch die Möglichkeit von Klagen durch den Bund vor. Eine Anfrage von Nationalrat Alec von Graffenried (Grüne Partei, Kanton Bern), ob diese Möglichkeit auch wahrgenommen wird, hat der Bundesrat letzten Dezember sehr vage beantwortet, indem er nur eine Prüfung jedes einzelnen Falls in Aussicht gestellt hat. «Ich erwarte, dass der Bundesrat hier bis zum 1. April Klarheit schafft und das UWG konsequent vollzieht. Das bringt den Konsumenten, die bisher trotz Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigt worden sind, mehr als neue Gesetze und Verbote», so Schneuwly.
(1) Vgl. Medienmitteilung «Kein Rückgang des Telefonmarketings» vom 18. Dezember 2011. Abrufbar unter: http://bit.ly/w43wJw
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